Sinn & Zweck der privaten Haftpflichtversicherung von AXA
Die Haftung ist in Deutschland durch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) geregelt. Hier steht geschrieben, dass Sie für einen Schaden aufkommen müssen, den Sie verursachen – egal ob dieser absichtlich oder unabsichtlich passiert ist. Wenn Sie sich nicht für die private Haftpflichtversicherung von AXA entscheiden, dann müssen Sie diese Schäden immer aus eigener Tasche bezahlen.
In Deutschland ist auch für Privatpersonen diese Haftung nicht in der Höhe beschränkt. Hierdurch kann es passieren, dass Sie auch durch einen kleinen Fehler Ihr Leben lang verschuldet bleiben. Beispielsweise kommen bei Personenschäden schnell lebenslange Krankheitskosten und Lohnausfallforderungen auf Sie zu, welche Sie dann selbst zahlen müssen. Diese erreichen nicht selten siebenstellige Summen.
Hierzu ein praktisches Beispiel: An einem regnerischen Tag sind Sie in der Stadt unterwegs und rempeln versehentlich eine alte Frau an – diese rutscht aus und fällt auf den Steinboden. Sie verletzt sich schwer am Kopf und es entstehen Krankheitskosten und Schmerzensgeldforderungen in Höhe von 80.000 Euro – diese werden durch die private Haftpflichtversicherung von AXA abgedeckt.