Private Krankenversicherung
Wie bereits kurz erwähnt, benötigen Sie eine private Krankenversicherung (PKV) um Ihre Ansprüche auf Beihilfe geltend machen zu können. Zudem müssen Sie eine Krankenversicherung abschließen, um Ihrer Versicherungspflicht nachzukommen. Im Falle der Heilfürsorge ist das hingegen nicht nötig.
Sie haben auch die Option, einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) beizutreten. Allerdings wird Ihr Dienstherr Sie in diesem Szenario nicht unterstützen können. Einzig die pauschale Beihilfe in ausgesuchten Bundesländern bildet hier eine Ausnahme.
Weil wir Ihre besonderen Anforderungen an diese wichtige Versicherung für Beamte kennen, haben wir eine beihilfekonforme Absicherung entwickelt, die die Restkosten absichert und Sie dennoch volle Leistungen zu deutlich geringeren Beiträgen als üblich erhalten.