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AXA Karin Schunk in Westerburg Diensthaftpflicht für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst

Diensthaftpflicht für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst

Eine wichtige Ergänzung zur Privathaftpflicht für Beamte oder Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst ist die Diensthaftpflicht denn sie schützt vor Ansprüchen, die aufgrund von Schäden, die während des Dienstes oder Beruf entstehen. Auch der Regress des Dienstherrn oder Arbeitgebers ist abgesichert.
 
Schadenbeispiel: Der Sportlehrer baut den Stufenbarren unsachgemäß auf, so dass dieser während der Turnübung einer Schülerin aus der Verankerung gerät. Beim Sturz verletzt sich sie Schülerin schwer.
 
Der spezielle Schutz der Diensthaftpflicht für die Anforderung im öffentlichen Dienst schützt Sie. Dadurch ist das Risiko gedeckt, vom Dienstherrn in Regress bzw. sonstigen Dritten in Anspruch genommen zu werden.

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