Bedeutung und Zweck der Berufsunfähigkeitsversicherung
Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine Variante der Lebensversicherung und hat die Aufgabe, Ihre Arbeitskraft abzusichern. Sie erhalten also immer dann Leistungen aus der BU-Versicherung, wenn eine Berufsunfähigkeit im Sinne der Bedingungen vorliegt. Für die Berufsunfähigkeit gilt folgende Definition:
Berufsunfähig ist, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf aufgrund von Verletzungen, Krankheit oder erheblichem Kräfteverfall nicht mehr so ausüben kann, wie er es ohne gesundheitliche Einschränkungen tun konnte. Die Einschränkung muss für voraussichtlich mindestens sechs Monate bestehen und 50 % oder mehr betragen.
Eine Berufsunfähigkeit setzt also voraus, dass Sie in Ihrem konkreten Beruf nicht mehr im üblichen Ausmaß tätig werden können. Dabei ist immer der tatsächliche Beruf versichert, auch wenn er sich seit dem Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung geändert hat.
Eine Berufsunfähigkeit kann auch durch Krankheiten oder Unfallfolgen eintreten, die Ihr alltägliches Leben nicht beeinträchtigen, aber dazu führen, dass Sie Ihren Beruf nicht mehr ausüben können. Dies ist bei einem Chirurgen beispielsweise ein Tremor, ein Feuerwehr- oder Polizeibeamter kann wegen einer geringfügigen Sehschwäche nicht mehr als solcher arbeiten. Die Berufsunfähigkeitsversicherung von AXA leistet unabhängig davon, ob die Berufsunfähigkeit ihren Ursprung im beruflichen oder im privaten Umfeld hat.