Sinn & Zweck der Betriebshaftpflichtversicherung
In Deutschland ist die Haftung im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) genau geregelt. Wer einen Schaden verursacht, der muss auch für daraus entstehende Aufwendungen und Kosten aufkommen. Hierbei spielt es keine Rolle, ob dieser Schaden absichtlich oder unabsichtlich verursacht wurde. Als Unternehmerin oder Unternehmer kommt hinzu, dass Sie auch dann haften, wenn ein von Ihnen beauftragter Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin einen Schaden verursacht. Ein kleiner Fehler reicht hier bereits aus, um hohe Kosten zu verursachen.
Genau an dieser Stelle setzt die Betriebshaftpflichtversicherung von AXA an. Zwar kann Sie Ihnen die persönliche Haftung nicht abnehmen, allerdings werden alle Kosten übernommen, welche aus einem Schaden resultieren. Wird eine unberechtigte Forderung gegen Sie gestellt, übernimmt AXA auch alle Kosten, die zur Abwehr dieser notwendig sind. Hierdurch ist immer das gesamte Unternehmen abgesichert.
Ausnahmen gelten lediglich dann, wenn ein Mitarbeitender den Schaden vorsätzlich verursacht hat. In diesem Fall kann er persönlich in die Haftung genommen werden und muss für Kosten aufkommen.