Sinn & Zweck der
Betriebshaftpflicht-
versicherung
In Deutschland regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) die Haftung einer Person im Schadensfall. Wer einen Schaden verursacht, egal ob absichtlich oder nicht, muss auch für die daraus resultierenden Kosten aufkommen. Als Unternehmerin oder Unternehmer erweitert sich dieses Risiko auch auf alle von Ihnen beauftragten Mitarbeiter im Zuge der beruflichen Tätigkeit. Ein kleiner Fehler, eine Unachtsamkeit oder auch grobe Fahrlässigkeit führen schnell zu hohen Haftungsschäden.
Die Betriebshaftpflichtversicherung von AXA schützt Sie vor genau diesen Forderungen. Wir können Ihnen die Haftung zwar nicht abnehmen, übernehmen allerdings alle Forderungen, welche sich aus einem Haftungsanspruch ergeben. Sollte eine Forderung unbegründet sein, übernimmt AXA auch alle Kosten für die Abwehr dieser.
Wichtig: Als Geschäftsführerin oder Geschäftsführer haften Sie immer auch für die von Ihnen beschäftigten Mitarbeiter im Rahmen der beruflichen Tätigkeit mit. Ausnahmen gibt es dann, wenn der Mitarbeiter einen Schaden vorsätzlich verursacht. In diesem Fall können Sie diesen persönlich in die Haftung nehmen.