Ein zentrales Prinzip der betrieblichen Altersvorsorge ist die Entgeltumwandlung. Ein Teil des Bruttogehalts wird direkt in einen Vorsorgevertrag eingezahlt, bevor Steuern und Sozialabgaben anfallen. Das reduziert die Bemessungsgrundlage spürbar und ermöglicht es, mit vergleichsweise geringem Nettoaufwand eine Zusatzrente aufzubauen.
Die Entgeltumwandlung funktioniert dabei als Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Der umgewandelte Betrag fließt direkt aus dem Bruttolohn in den Vorsorgevertrag. Der Arbeitnehmer zahlt dadurch weniger Steuern und Sozialabgaben auf den umgewandelten Anteil.
Arbeitnehmer, die Tantiemen oder Sonderzahlungen erhalten, können diese ebenfalls als Einmalzahlungen in die betriebliche Altersvorsorge der AXA Versicherung Krüper & Döll oHG in Marburg einbringen. Das ist steuerlich besonders attraktiv und erhöht die spätere Versorgungsleistung gezielt.
Wichtiger Hinweis: Die späteren Leistungen sind in der Rentenphase voll steuerpflichtig und unterliegen der Beitragspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Dieser Effekt der nachgelagerten Besteuerung sollte bei der Planung von Anfang an berücksichtigt werden.