Die Frage nach dem eigenen Recht beschäftigt Menschen in allen Lebensbereichen. Vor allem bei Auseinandersetzungen innerhalb der Familie, mit Behörden oder dem Arbeitgeber geht es hier schnell um viel Geld – und damit um die Frage, welche Ansprüche Sie möglicherweise haben. Die Rechtsschutzversicherung stellt sicher, dass Sie nicht aus finanziellen Gründen auf die Durchsetzung Ihres Rechts verzichten müssen.
Die Rechtsschutzversicherung übernimmt alle Kosten, die für die Beauftragung von Anwälten und Gutachtern sowie der Inanspruchnahme von Gerichten anfallen. Dabei verzichten wir auf eine feste Deckungssumme und übernehmen grundsätzlich alle Kosten, soweit sie in einschlägigen Gebührenordnungen wie denen für Anwälte und Gutachter (RVG) sowie dem Gerichtskostengesetz (GKG) festgeschrieben sind.
Vereinbaren Sie mit Ihrem Anwalt ein Honorar, das über dem für den maßgeblichen Streitwert festgelegten Gebührensatz liegt, müssen Sie nur die Differenz aus eigener Tasche bezahlen. Die gesetzlichen Aufwendungen übernimmt die private Rechtsschutzversicherung nach vorheriger Deckungszusage vollständig.