
AXA Köln Martin Lindermann Blog

Wie in meinem letzten Blogbeitrag geschildert ist die private Haftpflichtversicherung in meinen Augen unabdingbar und extrem wichtig für jeden von uns. Sie schützt das persönliche Vermögen und findet Ihren Grundsatz in unserem Bürgerlichen Gesetzbuch.
Denn unter § 823 Abs. 1 BGB steht folgendes geschrieben: "Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatze des daraus entstehenden Schadens verpflichtet."
Durch das Gesetz sind wir also zur unbegrenzten Haftung gegenüber anderen Personen verpflichtet, die durch uns geschädigt wurden. Und das ist auch gut so!
Neben der allgemeinen Absicherung gegenüber Schäden an Personen, Sachen und Vermögen können sich die einzelnen Tarife der Versicherer jedoch grundlegend unterscheiden. Versicherungsunternehmen bieten darüber hinaus weitere wichtige Leistungsinhalte, die man unbedingt vor Vertragsabschluss kennen und verstehen sollte. Das hat natürlich auch zur Folge, dass sich die Beiträge stark unterscheiden können.
Da es sich um eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt handelt, solltet ihr euch vorher den Leistungsumfang erläutern lassen und erst dann für das passende Produkt entscheiden.
Auf folgende Punkte solltet Ihr achten:
Schlusswort
Meine Ausführungen stellen lediglich Tipps und Handlungsempfehlungen dar und ersetzen kein persönliches Beratungsgespräch.
Es gibt viele weitere Leistungsinhalte, die wichtig für euch sein könnten.
Pauschal kann man sagen, immer wenn Ihr Dinge tut oder Hobbys habt, die vielleicht nicht so ganz üblich sind, solltet Ihr Euch genauer informieren.
Zum Beispiel: Jäger, Land,- Luft,- und/oder Wasserfahrzeugbesitzer, Modellbauer, Drohnennutzer usw.
Bei Fragen einfach melden.
Wir nehmen uns Zeit für Euch!
Mit dem Bild des Versicherungsvermittlers assoziieren viele Menschen eine Person, die bei einem zu Hause schon viel zu lange auf dem Sofa hockt, einem den Kaffee wegschlürft und sich in Klabautermann ähnlicher Manier die wildesten Horrorszenarien an den Haaren herbeizieht. Das Ganze geht dann so lange bis man endlich überzeugt genug ist und den Vertrag unterzeichnet.
Klar, wie sollte er seine Versicherungen auch sonst unter die Leute bringen. Oder hat zu Ihnen schon mal jemand gesagt: „Hey guck mal, ich habe mir endlich die extrem coole Berufsunfähigkeitsversicherung gegönnt, von der ich schon so lange träume?“ Ganz sicher nicht!
Eine Versicherung ist selbstverständlich nicht so sexy wie das neue IPhone.
Ich kann Sie nicht anfassen, ich will mich nicht großartig mit ihr beschäftigen und in den meisten Fällen brauche ich sie nicht einmal. Ich soll meine Police abheften und brav die Beiträge bezahlen, denn sonst gibt es Probleme im Schadensfall.
Da wir derzeit aber genau so ein „Horrorszenario“ begleiten, möchte ich einmal veranschaulichen wie wichtig die Absicherung Ihres privaten Haftungsrisikos ist.
Eine langjährige Kundin kontaktierte uns vor rund vier Wochen und teilte uns mit, dass Ihr Ehemann schwerverletzt in ein Krankenhaus eingeliefert worden ist.
Wie das beim Camping so ist, wird es abends schnell sehr frisch in dem Vorzelt des Wohnwagens. Abhilfe verschafft man sich dann meistens durch einen Katalytofen, der mit Gas betrieben wird. In diesem konkreten Fall war es wohl so, dass sich bereits seit einiger Zeit Gas im Zelt gesammelt und es bei der Betätigung des Zünders zu einer schwerwiegenden Verpuffung kam. Unser Kunde erlitt schwere Verbrennungen und wurde später mit einem Hubschrauber in eine Spezialklinik geflogen. Ihm geht es glücklicherweise schon wieder den Umständen entsprechend gut.
Durch diese Verpuffung kam es zu einem Brand auf dem Campingplatz, bei dem mehrere Wohnwagen vollständig ausbrannten. Zum Glück wurde niemand weiteres verletzt.
Entgegen der ersten Informationen aus den Zeitungen, die einen Sachschaden von etwa 50.000 € beschrieben, beläuft sich der Schaden nach vorsichtigen Schätzungen mittlerweile auf über 100.000 €.
Mehrere zerstörte Wohnwagen, geschmolzene Vorzelte, Schadenbeseitigungskosten, Gutachterkosten, Gäste die ihren bezahlten Urlaub abbrechen mussten, Dekontaminierungskosten, Ertragsausfälle, etc.
All das sind Schadenersatzansprüche die beglichen werden müssen. In diesem Fall glücklicherweise von einem großen Versicherer und nicht von einer Privatperson, die sich gegebenenfalls in den finanziellen Ruin stürzen müsste.
Konkret steht nun ein zweistelliger Versicherungsbeitrag einem voraussichtlich sechsstelligen Schuldenberg gegenüber.
Natürlich sind solche Ereignisse nicht die Regel. Aber es gibt doch auch Leute die im Lotto gewinnen.
Mit dem kleinen Unterschied, dass sie einen Spielschein abgegeben haben.
Wenn das erste Studium ansteht, sollte man sich zwei Fragen stellen: „Wie bin ich derzeit krankenversichert und wie möchte ich es während meines Studiums sein?“ Jeder Studierende kann zu Beginn seines Studiums entscheiden, ob er gesetzlich oder privat versichert sein möchte. Diese Entscheidung ist wichtig, denn Sie ist verbindlich bis zum Ende des Studiums und gegebenenfalls sogar darüber hinaus. Dieser Fall betrifft vor allem Kinder von privatversicherten Eltern. Bleiben die Kinder, während des Studiums über die private Krankenversicherung der Eltern versichert, ergeben sich zwei Situationen über die man sich im Klaren sein sollte. Die erste Situation steht zum 25. Lebensjahr an. Denn da endet in der Regel der kostengünstige private Krankenversicherungsschutz über die Eltern und die Studierenden müssen sich selbstständig über einen privaten Ausbildungstarif versichern. Sie können zu diesem Zeitpunkt nicht mehr zu einer gesetzlichen Krankenkasse wechseln, da der Versicherungsstatus für das gesamte Studium verbindlich ist. Die zweite Situation, über die man sich bewusst sein sollte, ergibt sich im Anschluss an das Studium. Sollte sich der Studierende sofort nach dem Studium selbstständig machen, so ist er weiterhin verpflichtet für die Dauer der Selbstständigkeit in der privaten Krankenversicherung zu verbleiben. Der gleiche Fall betrifft natürlich auch Personen, die bisher über die Eltern in der gesetzlichen Familienversicherung mitversichert waren und sich zu Beginn Ihres Studiums für eine private Krankenversicherung entschieden haben. Das nur als kleiner Tipp am Rande unseres komplexen Versicherungsrechts. Wir haben sowohl für die gesetzliche, als auch für die private Krankenversicherung passende Lösungen. Sprechen Sie uns einfach an...
Gern berät Sie die AXA Hauptvertretung Martin Lindermann in Köln persönlich.