Was versteht der Versicherer unter einem Gebäude bei der Wohngebäudeversicherung?
Unter „Wohngebäude“ wird neben dem eigentlichen Baukörper, also der Immobilie, auch Einbauten wie Fußböden, Zentralheizungs-Anlagen oder elektrische Anlagen verstanden. Auch Zubehör, das der Instandhaltung des Gebäudes dient oder dessen Nutzung gewährleistet sowie Markisen und Photovoltaik, gehört dazu. Ferner umfasst der Begriff auch Nebengebäude, Carports und Garagen.
Welche Risiken werden durch die Wohngebäudeversicherung abgedeckt?
Versichert sind:
Was meint ein Totalschaden bei der Wohngebäudeversicherung?
Wird ein Gebäude durch einen Brand zerstört, bekommen Sie den ortsüblichen Neubauwert erstattet. Dieser wird anhand des Preises vor dem Schaden ermittelt. Zudem werden Mehrkosten, die in der Zeitspanne zwischen Schadenfall und Wiederherstellung aufgrund von Preissteigerungen entstanden sind, getragen. Darunter fallen auch Mehrkosten wegen behördlicher Auflagen, die in bestimmten Grenzen erstattet werden.
Wann erhalte ich meine Entschädigung von der Wohngebäudeversicherung?
Sobald wir eine notwendige Feststellung durch zum Beispiel einen Gutachter erhalten haben, bekommen Sie die entstandenen Kosten zur Reparatur erstattet. Schon nach einem Monat nach Anzeige des Schadens haben Sie Anspruch auf eine angemessene Abschlagszahlung. Kam es in Folge eines versicherten Ereignisses zu einer Zerstörung Ihres Objekts, erhalten Sie bis zur Wiederherstellung eine Zeitwertentschädigung bis zur endgültigen Ursache und Höhe des Schadens. Zeigt sich, dass Sie Ihr Gebäude wiederherstellen können, bekommen Sie die Differenz zum Neuwert.