Grundsätzlich ist durch den Versicherten der eingetretene Versicherungsfall mit der Schadenshöhe nachzuweisen. Immer zwingend notwendig ist die polizeiliche Anzeige, so kann die Ermittlungsakte durch die Mitarbeitenden der Schadensabteilung angefordert werden.
Wie erfolgt der Nachweis zu Wertsachen bei Entwendung im Bankschließfach durch Sie als Versicherte?
- Bargeld: es wird geprüft, woher das Bargeld kam, warum es in bar im Schließfachgelagert wurde und nicht auf einem Konto hinterlegt galt
- Kaufbelege, Gutachten und Rechnungen der hinterlegten Gegenstände sind hilfreich, auch bei hochwertigen Hausratsgegenständen
- Fertigen Sie Foto oder Video vom Schließfachinhalt außerhalb und im Schließfach mit Datumsangabe, das erhöht die Glaubwürdigkeit
Eine weitere genutzte Möglichkeit der Sicherstellung im privaten Bereich sind Wertschutzschränke.