Das bisherige Verfahren, eine Pauschale anzusetzen, ist ab 2026 nicht mehr möglich.
Die Beitragswerte werden elektronisch von der AXA und DBV-Versicherung an die ELStAM-Datenbank übermittelt. Die Arbeitgeber rufen die Beiträge dann elektronisch dort ab. Der Übermittlung der Beitragswerte für jede Bescheinigung kann widersprochen werden, wenn diese nicht unbedingt erforderlich ist.
Wann kann ein Widerspruch sinnvoll sein?
Für Personen, die keinen Arbeitgeberzuschuss erhalten, wie z.B. Selbstständige, Beamte, Rentnerinnen uns Rentner sowie Personen, die nicht am Lohnsteuerabzugsverfahren teilnehmen.
Wie wird widersprochen?
Das Widerspruchsformular steht Ihnen auf der Landingpage zum Download bereit. Alle Versicherten, die nicht widersprechen, müssen sich um nichts kümmern. Die elektronische Übermittlung der Beiträge erfolgt dann automatisch durch die AXA und DBV-Versicherung. Ab November 2025 werden die beiden oben genannten Bescheinigungen nicht mehr in Papierform ausgestellt.