AXA St. Ingbert-Rohrbach  Neuschwander, Lydorf & Weirich | Bauherrenhaftpflicht

AXA St. Ingbert-Rohrbach Neuschwander, Lydorf & Weirich Bauherrenhaftpflicht

Die Bauherrenhaftpflicht der AXA Generalvertretung Neuschwander, Lydorf & Weirich in St. Ingbert

Denken Sie an Ihre Haftung als Bauherr

Mit dem ersten Spatenstich beginnt die Umsetzung des möglicherweise lang ersehnten Traums vom Eigenheim. Dabei oft vergessen wird die Haftung als Bauherr, die Sie mit der AXA Bauherrenhaftpflicht vollständig an uns weitergeben. Dabei profitieren Sie von einer günstigen Versicherungsprämie, zahlreichen Anpassungsmöglichkeiten und umfassenden Leistungen im Fall der Fälle.

Für welche Schäden haftet der Bauherr?

Das BGB regelt, dass jeder für die einer anderen Person zugefügten Schäden in voller Höhe haften muss. Diese Grundregel gilt für Bauherren während der Bauphase entsprechend. Dabei deckt die Bauherrenhaftpflicht der AXA Generalvertretung Neuschwander, Lydorf & Weirich in St. Ingbert-Rohrbach alle denkbaren Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die von Ihrem Grundstück oder dem Gebäude ausgehen, ab.
 
Einige Beispiele für typische Schadenfälle auf Baustellen, für die nach dem BGB der Bauherr haftet:

  • Eine Baugrube ist nur unzureichend abgesichert. Dadurch stürzt ein Passant und zieht sich mehrere Verletzungen zu.
  • Ein Baufahrzeug bleibt am mangelhaft befestigten Boden hängen und muss repariert werden.
  • Während der Bauarbeiten verletzt sich ein Arbeiter an einem herausstehenden Nagel.

Übrigens: Die AXA Generalvertretung Neuschwander, Lydorf & Weirich in St. Ingbert-Rohrbach verzichtet bei der Bauherrenhaftpflicht grundsätzlich auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit. Damit sind Sie noch umfassender abgesichert!

Die Leistungen der Bauherrenhaftpflicht im Überblick

Als Bauherr tragen Sie zahlreiche Risiken, die es bestmöglich abzusichern gilt. Die AXA Bauherrenhaftpflicht überzeugt unter anderem mit diesen Leistungen:

  • Flexibel anpassbare Bausumme von 200.000 Euro.
  • Versicherung von Um- und Neubauten, Renovierungen sowie Abrissarbeiten aller Art.
  • Mitversicherung sogenannter Gewässerschäden infolge der Bauarbeiten.
  • Persönlicher Haftpflichtschutz während der Mitarbeit des Bauherrn sowie für alle Helfer und Maschinen.
  • Verzicht auf Fahrlässigkeitseinrede.

Wir beraten Sie gerne

Möchten Sie mehr über die AXA Bauherrenhaftpflicht der AXA Generalvertretung Neuschwander, Lydorf & Weirich in St. Ingbert-Rohrbach erfahren? Zögern Sie und vereinbaren Sie noch heute einen Termin bei uns!
 
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