Abwicklung - Schadensfall Haftpflicht

1. Schaden dokumentieren

  • Fotografieren Sie beschädigte oder zerstörte Gegenstände.
  • Notieren Sie sich den Ablauf der Ereignisse, solange die Erinnerung noch frisch ist.
  • Alle Beteiligten (auch Zeugen) sollten Kontaktdaten austauschen.

Wichtig! Generell gilt, dass die beschädigten Gegenstände so lange aufbewahrt werden müssen, bis die Schadenabwicklung abgeschlossen ist.

2. Keine Schuldeingeständnisse machen

  • Geben Sie niemals ohne Zustimmung der Versicherung ein Schuldeingeständnis ab.
  • Leisten Sie vorab keine Zahlungen, um den Schaden zu begleichen.
  • Ihre Privathaftpflicht beurteilt den Zeitwert und die Reparaturkosten und übernimmt die Regulierung.

3. Kontaktieren Sie Ihre Versicherung

  • Melden Sie den Schaden innerhalb 1 Woche Ihrer Versicherung.
  • Bei größeren Schäden oder bei Schäden mit Verletzten, ist es ratsam den Schaden bereits am nächsten Tag zu melden.

4. Schadensmeldung ausfüllen

  • Das Online-Formular der AXA bietet automatische Hilfestellung beim Einreichen der
    Schadensmeldung.
  • Erwähnen Sie alle Details, fügen Sie Fotos hinzu.

5. Forderung weiterleiten

  • Leiten Sie alle Forderungen, auch Mahnungen und Klagen gegen Sie, schnellstmöglich an die Privathaftpflicht weiter.
  • Die AXA prüft, ob sie für den Schaden eintritt, also ein Anspruch besteht und kümmert sich dann um die rechtlichen Angelegenheiten, selbst bei unberechtigten Ansprüchen. Für Sie entstehen dadurch keine Kosten!

Im Schadensfall sind wir für Sie da.

Ihre AXA Generalvertretung Norbert Tomczyk in Arnsberg

Dinscheder Str. 31
59823 Arnsberg
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