Schon als Dienstanfänger perfekt abgesichert sein. Wir bieten Ihnen eine Versicherungssumme von bis zu 10 Millionen Euro für den privaten und dienstlichen Bereich. Für Sie als Beamter haftet während Ihrer Tätigkeit Ihr Dienstherr. Im Rahmen der sogenannten Amtshaftung (§ 839 BGB i. V. m. Art. 34 GG) kann der Dienstherr Sie in Regress nehmen. Das heißt: Bei grob fahrlässiger Pflichtverletzung haften Sie unbeschränkt. -Schützen Sie sich vor dieser Situation, lassen Sie sich beraten