Die Ertragsausfallversicherung hat die Aufgabe, Sie als Unternehmerin oder Unternehmer vor den wirtschaftlichen Folgen einer Betriebsunterbrechung zu schützen. Eine solche liegt vor, wenn Ihr Unternehmen aus bestimmten Gründen und ohne absichtliche Handlung des Unternehmers nicht mehr arbeitsfähig ist.
Zu den versicherten Schadensursachen gehören unter anderem:
- Naturgewalten (Blitzschlag, Hagel, Sturm)
- Brände aller Art einschließlich Explosionen
- Wasser (Frost und Rohrbruch)
- Kriminelle Handlungen Dritter
Ein Versicherungsfall liegt also vor, wenn Ihr Betrieb aufgrund einer der versicherten Ursachen nicht mehr arbeiten kann. Mit optionalen Zusatzbausteinen, etwa der Elementargefahrenversicherung, erweitern Sie Ihren Grundschutz. So sind beispielsweise auch schwerere Naturkatastrophen wie Erdbeben, Überschwemmungen und Rückstaus vom Versicherungsschutz umfasst.
Übrigens: Es spielt keine Rolle, welcher Branche Ihr Betrieb angehört. „Büroberufe“ lassen sich genauso versichern wie solche im Handwerk.
Die AXA verzichtet grundsätzlich auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit. Wir leisten also auch, wenn Sie selbst dazu beigetragen haben, dass eine Betriebsunterbrechung entstanden ist. Lediglich bei Vorsatz gibt es keine Leistungspflicht.