Berufshaftpflichtversicherung

Die Berufshaftpflichtversicherung der AXA – für alle Freiberufler interessant

Der unternehmerischen Freiheit auf der einen, stehen auf der anderen Seite diverse Risiken, etwa die sogenannte Haftpflicht, gegenüber. Mit der Berufshaftpflichtversicherung der AXA Generalvertretung Patrick Dethloff in Hamburg sichern Sie sich gegen Schadenersatzansprüche, die Dritte wegen einer Verletzung verschiedener Pflichten gegen Sie geltend machen können, ab. Dabei sind auch Ihre Mitarbeiter sowie grobe Fahrlässigkeit versichert.

Versicherte Leistungen - darauf können Sie sich verlassen

Wir, das Team der AXA, bieten Ihnen nicht nur eine fachkundige und professionelle Beratung durch erfahrene Experten, sondern auch zahlreiche Leistungen innerhalb der Berufshaftpflichtversicherung. So können Sie beispielsweise Ihre private mit der beruflichen Haftpflicht verbinden und auf diese Weise attraktive Beitragsrabatte in Anspruch nehmen. Zu den grundlegenden Leistungen gehören außerdem unter anderem:

  • Sie sind auch bei beruflichen Aufenthalten im Ausland versichert.
  • Wir verzichten grundsätzlich auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit.
  • Unbeschränkte Nachmeldefrist und Rückversicherung für bis zu ein Jahr.
  • Schäden durch Umwelteinwirkung und/oder aus dem Umweltschadensgesetz, soweit im Rahmen der beruflichen Tätigkeit verursacht, sind mitversichert.
  • Flexible Möglichkeiten zur Anpassung der Versicherungssumme und der gewählten Bausteine.

Für bestimmte Berufsgruppen, etwa Ärzte, arbeiten wir mit diversen Partnern – unter anderem der Deutschen Ärzteversicherung – zusammen. Auf diese Weise können wir noch passgenauere Versicherungslösungen anbieten.

Welche Schäden deckt die Berufshaftpflicht ab?

Nach dem BGB müssen Sie für jeden Schaden, den Sie selbst oder einer Ihrer Mitarbeiter als Beauftragter verursacht, in voller Höhe haften. Wegen der damit verbundenen Gefahr der Überschuldung ist die AXA Berufshaftpflichtversicherung für viele Berufsgruppen (unter anderem Anwälte und Notare) gesetzlich vorgeschrieben. Denn sie übernimmt auch Schäden, die Ihre Mitarbeiter verursachen.
 
Dabei sind die drei üblichen Schadentypen versichert:

  • Sachschäden – Beschädigung oder Zerstörung von Gegenständen.
  • Personenschäden – Verletzung oder Tod von Menschen.
  • Vermögensschäden – Verhinderung eines Vermögensvorteils oder Herbeiführung eines Nachteils.
AXA Generalvertretung Patrick Dethloff
Bramfelder Str. 123
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