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AXA Geschäftsstelle Pohlmann Konkel Sievers oHG in Rendsburg Dienstunfähigkeit

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Absicherung für den Ernstfall

Die Versorgung von Beamten - wie auch Beamtenanwärtern unterscheidet sich erheblich von der Versorgungssituation über die gesetzliche Rentenversicherung und Krankenversicherung.
Dabei sollte im Vorwege auf die einzelnen Stufen der Verbeamtung eingegangen werden.

Wer Beamtin bzw. Beamter wird, startet mit dem Status Beamter auf Widerruf / Beamtin auf Widerruf - kurz BaW.  Dabei ist es unerheblich, ob die Ausbildung bei der Polizei, Zoll, Justiz, Verwaltung oder als Lehramtsanwärterin / Anwärter beginnt.

In dieser Zeit hat der / die junge Beamter / Beamtin keine Versorgung im Falle einer eintretenden Berufsunfähigkeit bzw. Dienstunfähigkeit. Ausnahmen können bei Dienstunfall vorkommen.

Sollte im Status des BaW der Dienstherr - ob Bund oder Land - entscheiden, dass eine Dienstunfähig vorliegt, wird die / der BaW aus dem Dienstverhältnis entlassen und für die Zeit seiner Tätigkeit von Land, Bund oder Kommune in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Da i.d.R. die kleine Wartezeit von 60 Pflichtbeitragsmonaten noch nicht erfüllt ist, hat die / der  ausscheidende Beamtin / Beamte keinen Anspruch für den Fall der Erwerbsunfähigkeit. Zusammenfassend bedeutet dies, die Beamtenanwärterin / der Beamtenanwärter steht vollkommen ohne Versorgung im Falle einer Berufsunfähigkeit bzw. Dienstunfähigkeit da. Nach Abschluss der Ausbildung wechselt der Status auf die Beamtin / den Beamten auf Probe - kurz BaP.

In Bezug auf die Versorgungssituation im Falle einer Dienstunfähigkeit ändert sich nichts. Sollte der Dienstherr das Beamtenverhältnis aus gesundheitlichen Gründen auch hier beenden, erfolgt eine Nachversicherung in der GRV wie bei dem BaW.

Eine deutliche Veränderung des Versorgungsstatus erfolgt bei der Erhebung zur  Beamtin / zum Beamten auf Lebzeit - kurz BaL. Der Dienstherr spricht hiermit aus, dass er die Beamtin/ den Beamten bis Dienstzeitende - also bis zur Pension im Alter - im öffentlichen Dienst beschäftigen will.

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Erfolgt die Ernennung zur Beamtin / zum Beamten auf Lebzeit, ist mit diesem Status eine Versorgung für den Fall der Dienstunfähigkeit durch den Dienstherrn verbunden. Die Höhe dieser Versorgung richtet sich natürlich nach Dienstzeit und erreichter Besoldungsstufe und ist im Beamtenversorgungsgesetz / BeamtVG geregelt.  Der BaL muss daher „nur noch“ die Differenz aus Ruhegehalt und bisheriger Besoldung versichern. In dem Zusammenhang sollte beachtet werden, dass auch die Pensionsansprüche nicht weiter steigen, wie dies in aktiver Ausübung des Dienstes der Fall wäre. Die Folge wäre ein gemindertes Ruhegehalt im Alter.

Bei der Frage zur richtigen Absicherung sollte auf den Unterschied der Berufsunfähigkeit zur Dienstunfähigkeit hingewiesen werden.

Die Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV unterscheidet sich zur Berufsunfähigkeitsversicherung dahingehend, dass der Anspruch auf Leistung nicht durch das Versicherungsunternehmen erfolgt, sondern sich dem Votum des Dienstherrn unterwirft. Im Klartext - erklärt der Dienstherr die Beamtin / den Beamten für dienstunfähig, ist die DBV im Leistungsanspruch! Eine eigene Prüfung auf BU bzw. DU erfolgt an der Stelle nicht.
In einigen Bereichen - wie der Polizei - ist darüber hinaus auch eine Leistung im Fall der speziellen Dienstunfähigkeit - oft auch als Polizeidienstunfähigkeit bezeichnet - versicherbar.
Wer bei der Bundeswehr als Soldatin / Soldat dient, hat ebenfalls hohen Bedarf an zusätzlicher Absicherung. Im Kurzform ist die Soldatin / der Soldat auf Zeit. - kurz SaZ - ähnlich schlecht versorgt, wie der BaW bzw. BaP.

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Erst als Berufssoldatin / Berufssoldat ist eine Versorgung ähnlich des BaL gegeben.
Zusammenfassend bedeutet dies, eine „normale“ Berufsunfähigkeit ist hier ungeeignet. Die Beamtin / der Beamte sollte in jedem Fall auf eine „echte“ Dienstunfähigkeitsversicherung zurückgreifen, um sein Risiko optimal abzusichern.
Echte Dienstunfähigkeitsversicherungen werden nur von wenigen speziellen ÖD Versicherern angeboten.

AXA hat sich daher 2009 entschieden, für das Segment des öffentlichen Dienstes den Spezialanbieter DBV in die AXA Gruppe aufzunehmen. Somit kann an der Stelle eine Produktwelt im öffentlichen Dienst angeboten werden, die den besonderen Bedürfnissen dieser Kundengruppe gerecht wird.
Je nach Status der Verbeamtung und der individuellen Situation sollte der Absicherungsbedarf im persönlichen Gespräch analysiert und geklärt werden.

AXA Geschäftsstelle Pohlmann Konkel Sievers oHG
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