Absicherung für den Ernstfall
Die Versorgung von Beamten - wie auch Beamtenanwärtern unterscheidet sich erheblich von der Versorgungssituation über die gesetzliche Rentenversicherung und Krankenversicherung.
Dabei sollte im Vorwege auf die einzelnen Stufen der Verbeamtung eingegangen werden.
Wer Beamtin bzw. Beamter wird, startet mit dem Status Beamter auf Widerruf / Beamtin auf Widerruf - kurz BaW. Dabei ist es unerheblich, ob die Ausbildung bei der Polizei, Zoll, Justiz, Verwaltung oder als Lehramtsanwärterin / Anwärter beginnt.
In dieser Zeit hat der / die junge Beamter / Beamtin keine Versorgung im Falle einer eintretenden Berufsunfähigkeit bzw. Dienstunfähigkeit. Ausnahmen können bei Dienstunfall vorkommen.