Sehr wahrscheinlich – noch vor der Schlüsselübergabe – wirst Du einen Mietvertrag unterschreiben. Darin solltest Du ein paar Dinge beachten.
… z.B. in welchem Zustand Du die Wohnung übernimmst – renoviert oder unrenoviert – und wie Du Sie zum Ende der Mietzeit wieder zu übergeben hast. Ggf. kann dabei eine Mängelliste hilfreich sein, damit Euch nicht später ein Schaden angelastet werden kann.
I.d.R. wird ebenfalls vereinbart, in welchen Zeitabständen die Wohnung zu renovieren ist – insbesondere Malerarbeiten.
Natürlich wir im Mietvertrag auch die Miete festgesetzt. Hierbei solltest Du genau beachten, welche Kaltmiete und welche Nebenkosten gezahlt werden sollen. Werden die Heizkosten über den Vermieter verrechnet, werden diese i.d.R. gesondert ausgeworfen. Miete incl. Heizkosten bezeichnet man als Warmmiete. In den Nebenkosten sind u.a. Kosten wie, Müllabfuhr, Hausmeister Gebäudeversicherung, Grundsteuer u.ä. - … dies wird als umlagefähige Nebenkosten bezeichnet.
Im Folgejahr ist der Vermieter verpflichtet, eine Nebenkostenabrechnung zu erstellen. Dabei geht es um die Verrechnung der erfolgten Vorauszahlungen mit den im Jahr tatsächlich angefallen Nebenkosten. Daraus ergibt sich dann hoffentlich eine Erstattung, wenn die Kosten unterhalb der Summe der Vorauszahlungen lagen. Sind die Kosten höher, wird eine Nachzahlung fällig…. Von daher sollten die Abschlagszahlungen realistisch kalkuliert sein. Gerade in Zeiten stark steigender Kosten kann es also sinnvoll sein, die Nebenkostenvorauszahlungen entsprechend anzupassen.