AXA Rendsburg  Pohlmann Konkel Sievers oHG | Vermögenswirksame Leistungen (VL)​

AXA Pohlmann Konkel Sievers oHG in Rendsburg Vermögenswirksame Leistungen (VL)

AXA Rendsburg  Pohlmann Konkel Sievers oHG | Vermögenswirksame Leistungen (VL)​

Vermögenswirksame Leistungen

Sparen mit staatlichen Förderungen und durch den Arbeitgeber!

Mit der Förderung nach dem Fünften Vermögensbildungsgesetz ( 5. VermBG ) haben Arbeitnehmer die Möglichkeit, sich beim Vermögensaufbau vom Arbeitgeber und dem Staat unterstützen zu lassen.
Für SoldatenBerufssoldaten & Zeitsoldaten - , Beamte und Richter gilt diese Fördermöglichkeit gleichermaßen.
 
Die Förderung kann über mehrere Durchführungswege erfolgen.

  • Bausparen (incl. Tilgung)
  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Kapitalbildende Lebensversicherung ( auch über AXA möglich )
  • Aktienfondssparplan in VL-spezifische Fonds

Förderungen im Überblick:

  • Je nach Betriebsvereinbarung, Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag leistet der Arbeitgeber bis zu € 480,-- p.a. Zahlt der AG einen geringeren Betrag, kann der Restbetrag vom AN aufgestockt werden.
  • Die Leistung in den Sparvertrag erfolgt monatlich über die Lohnabrechnung.
  • Grundsätzlich erhält der AN ein Arbeitnehmersparzulage von 9% auf max. € 470a.. Diese wird über die Anlage VL im Rahmen der Lohnsteuer bzw. Einkommenssteuererklärung vereinnahmt.
  • Bei der VL-Anlage in Aktivvermögen – also in Aktienfonds – liegt die jährliche Förderung bei 20% auf maximiert € 400,-- p.a.

Zu beachten sind dabei die maximalen Einkommensgrenzen zur Erlangung der Arbeitnehmersparzulage und eine siebenjährige steuerliche Bindefrist.
 
Bei der Anlage in Beteiligungssparen – also Aktionenfonds beträgt die Einkommensgrenze zur Förderung für Alleinstehende / Ledig € 20.000 p.a. zu versteuerndes Einkommen. Bei Verheirateten verdoppelt sich die Einkommensgrenze auf einen Betrag auf € 40.000 p.a..
 
Im Gegensatz dazu liegen die Einkommensgrenzen bei einem geförderten Bausparvertrag bei € 17.900  zu versteuertem Einkommen – für Verheiratete liegt die Grenze entsprechend bei € 35.800 z.v.E..
 
Als Anmerkung sollte an der Stelle erwähnt sein, dass Bausparverträge zudem über die Wohnungsbauprämie gefördert werden können.
 
Weiter Informationen hierzu erhalten Sie über uns und unseren Partner BHW.

In Summe lässt sich festhalten, dass Arbeitnehmer, Beamte, Soldaten und Richter innerhalb der vorgegebenen Einkommensgrenzen mit dem 5. VermBG nach wie vor in der Kombination von Arbeitgeberleistungen VL und der Arbeitnehmersparzulage sehr hoch geförderte Möglichkeiten besitzen, auch mit kleineren Sparleistungen Vermögen aufzubauen.
 
Welche Förderung wie zu wem optimal passt, erfahren Sie bei uns….

Fordern Sie individuelle Beratung an

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