Wie viel kostet Ihre Reiseversicherung?
Eine Reiseversicherung erhalten Sie bereits für einen geringen Betrag. Allerdings variieren die Kosten je nach Urlaubsziel, Reisegewohnheiten, Anzahl der Reisen pro Jahr, Alter der Reisenden und Gesamtkosten des Urlaubs. Klicken Sie oben einfach auf einen Button „Jetzt berechnen!“, um ein individuelles Angebot für Ihre Reiseversicherung zu erhalten.
Wie lange gilt Ihre Reiseversicherung? Handelt es sich um eine Einzelpolice oder Jahrespolice?
Die Geltungsdauer einer Reiseversicherung hängt davon ab, ob Sie sich für eine Einzelpolice oder eine Jahrespolice entschieden haben. Die Einzelpolice gilt für die Dauer einer gebuchten Reise, die Jahrespolice gilt hingegen für ein ganzes Jahr.
Die Einzelpolice ist ideal, wenn Sie sich für eine einzelne Reise innerhalb eines Jahres versichern möchten. Sie darf maximal 180 Tage dauern. Die Jahrespolice empfiehlt sich, wenn Sie mehrere Reisen im Jahr unternehmen möchten. Sie dürfen jeweils nicht länger als 56 Tage dauern und eine Gesamtanzahl von 180 Reistagen pro Jahr nicht überschreiten.
In beiden Fällen enthält unsere Reiseversicherung Komfort und Premium eine Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung. Sie sichert Sie als Einzelperson, als Paar oder Familie vor den Storno- und Mehrkosten bei Reiserücktritt und Reiseabbruch ab.
Bitte besprechen Sie im Falle einer Einzel- oder Jahrespolice Ihre Reisepläne und -ziele mit Ihrem Ansprechpartner von AXA. So erhalten sie ein Angebot mit dem bestmöglichen Schutz. Es sollte alle länderspezifischen Gegebenheiten berücksichtigen.
Was deckt Ihre AXA Reiseversicherung ab bzw. enthält die Reiseversicherung auch eine Reiserücktrittsversicherung und Reiseabbruchversicherung?
Sie haben die Wahl zwischen eine Reiseversicherung Komfort und Premium. Beide Versicherungspakete enthalten eine Reiserücktritt- und Reiseabbruchversicherung, eine Quarantänekostenversicherung sowie eine Reiseassistance. Das Premium-Paket enthält zusätzlich eine Reisegepäckversicherung, eine Reiseunannehmlichkeiten-Versicherung, eine Aktivitätsversicherung sowie eine Reiseunfallversicherung.
Enthält Ihre Reiseversicherung auch eine Auslandskrankenversicherung?
Nein, eine Auslandsreiseversicherung kann jedoch zusätzlich als Baustein innerhalb der Reiseversicherung abgeschlossen werden. Bei Auslandsaufenthalten und Fernreisen empfehlen wir, eine Auslandskrankenversicherung abzuschließen. Sie berücksichtigt auch die mitunter sehr hohen Transportkosten für einen krankheitsbedingten Rücktransport.
Sollten Sie sich ausschließlich für eine Auslandskrankenversicherung interessieren, empfehlen wir Ihnen unsere Auslandsreiseversicherung singleTRAVEL.
Sieht Ihre Reiseversicherung einen Selbstbehalt vor?
Der Selbstbehalt Ihrer Reiseversicherung ist wählbar: entweder 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25 EUR pro versicherte Person.
Wie lange vor Reisebeginn schließen Sie Ihre Reiseversicherung ab?
Eine Einzelpolice muss mindestens 14 Tage vor Reiseantritt abgeschlossen worden sein. Liegen zwischen Reisebuchung und Reiseantritt weniger als 14Tage, muss die Versicherung innerhalb von 7 Tagen nach der Reisebuchung abgeschlossen worden sein. Bei einer Jahrespolice besteht Versicherungsschutz, wenn die Reise während des versicherten Zeitraums gebucht wurde.
Für Reisen, die vor Versicherungsabschluss gebucht wurden, muss die Versicherung mindestens 14 Tage vor Reiseantritt abgeschlossen worden sein. Liegen zwischen Reisebuchung und Reiseantritt weniger als 14 Tage, muss die Versicherung innerhalb von 7 Tagen nach der Reisebuchung abgeschlossen worden sein.
Greift die AXA Reiseversicherung auch im Falle einer Infektion mit dem Coronavirus oder einer Naturkatastrophe?
Mit der AXA Reiseversicherung sind Sie auch im Falle einer Infektion mit COVID 19 oder einem vergleichbaren Virus abgesichert. Wir übernehmen die Kosten einer krankheitsbedingten Reiseverlängerung und die Umbuchungskosten Ihres Rückflugs. Bis zu 3.500 Euro pro Person.
Ebenso greift die AXA Reiseversicherung im Falle einer Naturkatastrophe. Können Sie deswegen die Reise mit dem gebuchten Beförderungsunternehmen nicht antreten oder die gewünschte Unterkunft am Reiseort nicht beziehen? Dann sind wir da. Dies gilt, sofern Sie vom Veranstalter keinen Ersatz erhalten.