Zahnzusatzversicherung

Keine Angst vor Kosten beim Zahnarzt: AXA Zahnzusatzversicherung von AXA Generalvertretung Ralf Heilig

Jeder vierte Deutsche hat Angst vor dem Besuch beim Zahnarzt. Ursache hierfür ist nicht immer das unangenehme Summen des Bohrers bei einer Behandlung, sondern vielmehr die Frage nach möglichen Zusatzkosten eines notwendigen Zahnersatzes. Die AXA Generalvertretung Ralf Heilig in Berlin bietet mit den folgenden drei Tarifen der privaten Zahnzusatzversicherung eine Möglichkeit, diese privaten finanziellen Deckungslücken abzusichern.

3 Tarife – 1 Ziel: Bessere Zähne und ein strahlendes Lächeln

Nutzen Sie eine der drei AXA Versicherungen DENT, DENT Komfort und DENT Premium, um den Eigenanteil bei Zahnersatz zu reduzieren oder vollends überflüssig zu machen. Gern beraten wir Sie in Berlin persönlich zu Kosten und Leistungen dieser notwendigen privaten Zusatzversicherung. Verschaffen Sie sich hier einen ersten Überblick über die Leistungsbausteine von AXA:

  • Übernahme der Kosten für Zahnbehandlungen
  • Kostenerstattung für Prophylaxe und Zahnreinigung

  • Übernahme von Zahnersatz, Kronen und Inlays
  • Kieferorthopädische Behandlung für Kinder

Die aufgeführten Erstattungen gelten jeweils inklusive der Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Gern berät Sie die AXA Generalvertretung Ralf Heilig zu Ihrer individuellen Absicherung. Hier wählen wir mit Ihnen gemeinsam die passenden Tarife aus. Vor einem Onlineabschluss, sollten Sie einen persönlichen Termin mit uns vereinbaren. Immer wieder erleben wir Kunden, die sich selbst beraten haben, und bei der Inanspruchnahme feststellen, dass die gedachten Leistungen gar nicht versichert sind. Nutzen Sie deshalb die Möglichkeit, sich in Berlin von der AXA Generalvertretung Ralf Heilig persönlich beraten zu lassen.

Zahnersatz: Warum Sie vorsorgen sollten und was eine Zahnzusatzversicherung leistet
Die gesetzliche Krankenversicherung reduziert seit Jahren die Leistungen. Deutliche Einschnitte gibt es für Versicherte vor allem beim Zahnersatz. Leisteten die Krankenkassen hier früher einen umfangreichen Service, hat die Einführung von Festzuschüssen dafür gesorgt, dass Versicherte mehr eigene Verantwortung übernehmen müssen. Am Einfachsten geht dies mit dem Abschluss einer Zahnzusatzversicherung. Warum Sie diese brauchen, was sie leistet und worauf es zu achten gilt, erklärt Ihnen die AXA Generalvertretung Ralf Heilig.


Wofür braucht man eine Zahnzusatzversicherung?
Eine Zahnzusatzversicherung tritt für die Deckelung der Kostendifferenz zwischen tatsächlichen Kosten und dem Zuschuss der Krankenkasse ein. Dieser beträgt mindestens 50 Prozent der Kosten für die Regelversorgung. Wer in den vergangenen fünf Jahren ein lückenlos geführtes Bonusheft besitzt, erhält 60 Prozent. Wer dies sogar für zehn Jahre nachweisen kann, erhält 65 Prozent der Kosten für die Regelversorgung.
Ein Bonusheft dokumentiert die Besuche zum Zahnarzt zur Kontrolle und zur professionellen Zahnreinigung. Hierfür entstehen ebenfalls Kosten. Diese werden von der Krankenkasse nicht übernommen. Auch in diesen Fällen leisten Zahnzusatzversicherungen.


Wirtschaftlich angemessen und medizinisch notwendig heißt nicht gesundheitsbewusst zu handeln
Bislang ist die Versorgung mit privaten Zahnzusatzversicherungen aktuell noch unzureichend und viele Kunden sind in diesem Bereich unterversichert. Deshalb fürchten sich viele Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung vor der Diagnose, dass Zahnersatz nötig ist. Dabei verhält sich die Leistung der Krankenkassen wie folgt: Sie übernehmen die Kosten für eine Regelversorgung, wenn ein Zahn fehlt. Dies allein reicht jedoch nicht als Befund, um die Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung als Festzuschuss zu erhalten. Zusätzlich muss die Funktionsfähigkeit der Zähne bzw. des Gebisses beeinträchtigt sein. Ein Beispiel wäre das Verschieben von Zähnen, wenn ein Zahn fehlt.  In diesem Fall würde ein Lückenschluss vorgenommen. Dazu wird eine Brücke aus Metall eingesetzt und an die anderen, gesunden Zähne angepasst, mittel Abschliff und anschließendem Verschluss der Lücke. Die vollständige Funktionsfähigkeit des Gebisses ist nun wiederhergestellt. Bei dieser Art der Behandlung müssen gesunde Zähne angegriffen werden, um Fehlende zu ersetzen.


Regelversorgung ist kein Nulltarif
Wichtig zu wissen ist, dass Versicherte der gesetzlichen Krankenkasse keinen Anspruch auf eine vollständige Übernahme anfallender Kosten besitzen. Dies ist nur dann der Fall, wenn es sich um eine unzumutbare wirtschaftliche Härte handeln würde. Empfänger von Sozialleistungen fallen beispielsweise darunter. Die Regelversorgung umfasst einen Festzuschuss von 50 Prozent der Behandlungskosten. Weisen Versicherte eine gute Zahnhygiene und ein lückenlos gepflegtes Bonusheft für Zahnpflege nach, werden 10 Prozent der Behandlungskosten zusätzlich übernommen. Lückenlos gepflegt bedeutet, dass in den vergangenen 10 Jahren in jedem Halbjahr eine Zahnpflegebehandlung dokumentiert ist.


Wer nicht vorsorgt, hat das Nachsehen
Damit müssen bis zu 50 Prozent der Behandlungskosten durch die Versicherten selbst aufgebracht werden. Das muss nicht sein. Hierzu gibt es bereits Lösungen, um im Ernstfall nicht im Regen zu stehen. Die AXA Generalvertretung Ralf Heilig berät Sie gern zu Ihren Möglichkeiten. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin.

AXA Generalvertretung Ralf Heilig
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