Verzichten Sie nicht auf die Betriebshaftpflichtversicherung
In der täglichen Praxis begegnen uns jeden Tag Fälle, bei denen es zu hohen Schadensansprüchen kommt und wir mit der Betriebshaftpflichtversicherung einspringen können. Folgendes Beispiel soll zeigen, wie schnell Sie in eine solche Lage geraten können.
Sie führen eine erfolgreiche Gaststätte. Eines Abends betritt ein Gast telefonierend Ihr Lokal und stolpert aus Unachtsamkeit über eine Teppichkante. Beim Sturz bricht er sich mehrere Knochen. Die Brüche sind so kompliziert, dass er fast einen Monat im Krankenhaus liegt. Obwohl Sie nichts dafürkönnen, verklagt er Sie auf Schmerzensgeld sowie Schadenersatz für die Therapiekosten und einen mehrwöchigen Verdienstausfall. Die finanzielle Last wäre so erdrücken, dass Sie schließen müssten. Doch da die Betriebshaftpflichtversicherung Ihrer AXA Generalvertretung Ralph Wörrle in Überlingen nun unmittelbar die Schadensregulierung übernimmt, können Sie weiterhin Ihre Gäste bewirten.