Endlich ist es soweit! Am 17.05.2019 wurde die „Elektrokleinstfahrzeugverordnung“ verabschiedet. Das heißt, Sie dürfen ab sofort Ihren Elektroroller öffentlich nutzen.
Voraussetzung hierfür ist, dass Sie einen Versicherungsschutz in Form eines Moped -Klebekennzeichens und eine entsprechende Betriebserlaubnis nachweisen können.
Damit Sie eine solche Betriebserlaubnis erhalten, muss Ihr Fahrzeug die vorgeschriebenen Anforderungen erfüllen.
Den passenden Versicherungsschutz sowie Klebekennzeichen erhalten Sie ganz einfach bei uns.
Sie haben noch Fragen? Melden Sie sich einfach bei uns in der Agentur, wir beraten Sie gerne!