Eine Krankheit oder ein Unfall kann dazu führen, dass Sie Ihren Beruf nicht mehr ausüben können. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung der AXA Versicherung Thilo Timke in Bruchsal & Karlsruhe schützt Sie vor finanziellen Einbußen und sichert Ihr Einkommen durch eine monatliche Rente ab. Damit Sie den passenden Schutz finden, haben wir die wichtigsten Fragen und Antworten für Sie zusammengestellt.
Wie wirkt sich eine längere Elternzeit auf Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung aus?
Während einer Elternzeit bleibt Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung grundsätzlich bestehen. Entscheidend sind die vereinbarten Vertragsbedingungen. Die AXA Versicherung Thilo Timke in Bruchsal & Karlsruhe unterstützt Sie dabei, Ihren Versicherungsschutz an die veränderte Lebenssituation anzupassen.
Ab wann erhalten Sie Leistungen aus Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung?
Sie erhalten Leistungen bereits bei einer voraussichtlichen Berufsunfähigkeit von 6 Monaten. Zusätzlich greift der Schutz bei längerer Krankschreibung, selbst ohne anerkannte Berufsunfähigkeit. Das verschafft Ihnen frühzeitig finanzielle Sicherheit, ohne lange Wartezeiten bis zur offiziellen Feststellung.
Was passiert mit Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung bei Arbeitslosigkeit?
Auch bei Arbeitslosigkeit kann Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung der AXA Versicherung Thilo Timke in Bruchsal & Karlsruhe weiterbestehen. Entscheidend ist, dass Sie Ihren Vertrag fortführen. Je nach Tarif können Möglichkeiten zur vorübergehenden Anpassung bestehen, damit Sie Ihren Versicherungsschutz auch während beruflicher Veränderungen erhalten.
Was passiert mit Ihrem Beitrag, wenn Sie den Beruf wechseln?
Ein Berufswechsel, etwa von einer Bürotätigkeit in einen handwerklichen Beruf, führt bei Ihrer bestehenden Berufsunfähigkeitsversicherung der AXA Versicherung Thilo Timke in Bruchsal & Karlsruhe nicht zu einer Beitragserhöhung. Ihr vereinbarter Beitrag bleibt bestehen, auch wenn Ihre neue Tätigkeit ein höheres Risiko mit sich bringt.
Welche Gesundheitsfragen müssen Sie beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung beantworten?
Beim Abschluss müssen Sie Fragen zu Ihrem Gesundheitszustand, bisherigen Erkrankungen und medizinischen Behandlungen wahrheitsgemäß beantworten. Vollständige Angaben sind wichtig, damit Ihr Versicherungsschutz im Leistungsfall nicht durch Verletzungen der vorvertraglichen Anzeigepflicht gefährdet wird.
Müssen Sie bei Berufsunfähigkeit einen anderen Beruf annehmen?
Nein. Durch den Verzicht auf abstrakte Verweisung müssen Sie keinen Beruf annehmen, der nicht zu Ihrer bisherigen Ausbildung und Lebensstellung passt. Sie erhalten Ihre Rente, solange Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr ausüben können.
Wie beantragen Sie Leistungen aus Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung?
Wenn Sie berufsunfähig werden, melden Sie dies der AXA Versicherung Thilo Timke in Bruchsal & Karlsruhe und reichen die erforderlichen Unterlagen ein. Dazu gehören beispielsweise ärztliche Befunde und Angaben zu Ihrer beruflichen Tätigkeit. Nach Prüfung der Voraussetzungen entscheidet die AXA über die Auszahlung Ihrer vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente.
Wie wirkt sich eine Gehaltserhöhung oder ein Hauskauf auf Ihre Absicherung aus?
Über Nachversicherungsgarantien passen Sie Ihre vereinbarte Rentenhöhe ohne erneute Gesundheitsprüfung an. Das ist besonders bei einem Hauskauf, einer Gehaltserhöhung oder Familienzuwachs sinnvoll, um Ihren Lebensstandard dauerhaft abzusichern.
Was passiert mit Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung, wenn Sie wieder arbeiten können?
Wenn Sie Ihre berufliche Tätigkeit nach einer Berufsunfähigkeit wieder aufnehmen können, wird geprüft, ob die Voraussetzungen für die Rentenzahlung weiterhin bestehen. Ihr Versicherungsschutz kann abhängig von den Vertragsbedingungen bestehen bleiben, sodass Sie auch bei einer erneuten Berufsunfähigkeit abgesichert sein können.
Reicht Ihre volle Rente schon ab einem geringen Berufsunfähigkeitsgrad?
Ja. Sie erhalten bereits ab einem Berufsunfähigkeitsgrad von 50 Prozent die volle vereinbarte Rente. Eine teilweise Einschränkung Ihrer Arbeitsfähigkeit reicht aus, um den vollen vertraglich festgelegten Leistungsanspruch zu erhalten.