AXA Stühlingen Thomas Kraft | Grenzgänger

AXA Thomas Kraft in Stühlingen Krankenversicherung
Schweizer Grenzgänger Stühlingen

AXA Stühlingen Thomas Kraft | Grenzgänger

Die Krankenversicherung Schweizer Grenzgänger
(SWICA)

Wenn Sie in der Schweiz arbeiten oder in baldiger Zukunft dort eine Anstellung antreten, bedarf es einer Anpassung Ihrer Krankenversicherung. Die gesetzliche Sozialversicherung der Schweiz weist erhebliche Unterschiede zu jener in Deutschland auf, was auf den ersten Blick sehr komplex erscheint. Mit der Krankenversicherung Schweizer Grenzgänger SWICA haben wir von der AXA Generalvertretung Thomas Kraft in Stühlingen eine einfache Lösung im Gepäck, sodass Sie als Grenzgängerin oder Grenzgänger aus Deutschland in aller Ruhe in der Schweiz arbeiten können und von den Leistungen, wie der freien Arztwahl in beiden Ländern oder einkommensunabhängigen Prämien, profitieren.

Gut zu wissen: Die SWICA gehört seit über 10 Jahren zu der beliebtesten Krankenversicherung der Schweiz, was regelmäßig durchgeführte, unabhängige Krankenkassenvergleiche belegen. Zahlreiche zufriedene Kunden erfreuen sich an den umfangreichen Leistungen des Anbieters. Mit der Krankenversicherung Schweizer Grenzgänger SWICA genießen auch Sie sämtliche Vorzüge.

Wer ist Grenzgänger?

Wenn Sie in der Schweiz einer Anstellung nachgehen oder dort selbstständig arbeiten, jedoch in einem anderen Land innerhalb der EU/EFTA wohnen bzw. hier mindestens einmal pro Woche leben, gelten Sie als Grenzgänger.

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Was ist eine Krankenversicherung Schweizer Grenzgänger (SWICA)?

Generell gilt: Wer einen Wohnsitz im Ausland hat und in der Schweiz arbeitet, muss eine Krankenversicherung in der Schweiz abschließen. Das gilt auch für Arbeitnehmer aus den EU/EFTA-Staaten und UK. Für Grenzgänger aus den angrenzenden Ländern, darunter auch Deutschland, wurden jedoch Sondervereinbarungen mit dem sogenannten Optionsrecht getroffen. Damit geht einher, dass Sie sich auch, unter bestimmten Voraussetzungen, im Wohnland versichern oder behandeln lassen können. Sie als Grenzgänger aus Deutschland haben damit also ein Versicherungswahlrecht und können sich von der Versicherungspflicht in der Schweiz befreien lassen. Gleiches gilt auch für Ihre mitversicherten, nicht erwerbstätigen Familienangehörigen.

Hier verlangt die Bürokratie einiges an Aufwand, wobei es deutlich einfacher geht. Mit der Krankenversicherung Schweizer Grenzgänger SWICA Ihrer AXA Generalvertretung Thomas Kraft in Stühlingen bieten wir Ihnen eine smarte Lösung an, die Ihre gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland ersetzt und einen leistungsstarken Tarif in der schweizerischen, obligatorischen Krankenversicherung KVG mitbringt.

Unsere Lösung: Euroline Plus der Krankenversicherung Schweizer
Grenzgänger SWICA

Zusammen mit der SWICA erhalten Sie bei uns von der AXA Generalvertretung Thomas Kraft in Stühlingen eine spezielle Grenzgängerversicherung mit dem Euroline Plus Tarif. Für den Eintritt ist keine Gesundheitsprüfung erforderlich. Auch Ihre Zusatzversicherungen können Sie wie gewohnt in Ihrer Heimat abschließen.

Die Vorteile der Krankenversicherung Schweizer Grenzgänger SWICA:

  • Preis-Leistungsstarke Prämien in der Grenzgänger Krankenversicherung.
  • Möglichkeit, sich sowohl in Deutschland als auch der Schweiz behandeln zu lassen.
  • alle Leistungen nach KVG (Schweiz) und Sozialgesetzbuch (Deutschland)

Mit der Krankenversicherung Schweizer Grenzgänger SWICA erhalten Sie als Grenzgänger einen zuverlässigen Rundumschutz mit allen Leistungen gemäß der gesetzlichen Leistungsverordnung. Mit der Bescheinigung SI ehemals Formular E106 gehen Sie bei Wunsch ohne Probleme zu einem Arzt in Deutschland. Dazu registrieren Sie sich einfach bei einer gesetzlichen Krankenkasse Ihrer Wahl und erhalten eine zusätzliche Versichertenkarte. Um alle Formalität innerhalb der Krankenversicherung Schweizer Grenzgänger SWICA kümmern wir uns selbstverständlich für Sie. Zudem besteht die Möglichkeit, sich im Rahmen des Euroline Plus Tarifs auch in einer Praxis oder einem Spital der Schweiz behandeln zu lassen. Hier erhalten Sie alle Leistungen gemäß der KVG. Zu bedenken gilt dabei, dass Sie eine Selbstbeteiligung in Höhe von 10 % (max. 700 CHF) sowie eine fixe Jahresfranchise von 300 CHF tragen müssen.

Wir beraten Sie gern

Sie möchten sich genauer über die Krankenversicherung Schweizer Grenzgänger SWICA informieren oder benötigen eine individuelle Beratung? Nehmen Sie gerne unverbindlich Kontakt zu den Experten der AXA Generalvertretung Thomas Kraft in Stühlingen auf. Wir beantworten kompetent all Ihre Fragen.

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