Unternehmen aller Branchen sind mit erheblichen Gewinnchancen, gleichzeitig aber auch mit jeder Menge Verantwortung verbunden. Daraus resultiert auch die sogenannte Haftpflicht des BGB. Denn als Unternehmerin oder Unternehmer haften Sie für Schäden, die Ihr Unternehmen – vertreten durch die Mitarbeiter – anderen Personen zufügt. Die Haftung ist der Höhe nach unbegrenzt, sodass die Folgen erheblich sein können.
Die Betriebshaftpflicht von AXA setzt hier an. Denn wir übernehmen die Forderungen der Gegenseite, wenn und soweit sie berechtigt sind. Dabei leistet AXA bei sämtlichen Personen-, Sach- und Vermögensschäden bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Versichert ist der gesamte Betrieb einschließlich aller beschäftigten Arbeitnehmer, sofern dies zutrifft.
Beispiel: Sie sind selbstständiger Handwerker und beschäftigen insgesamt fünf Mitarbeiter. Bei der Installation einer neuen Heizungsanlage passiert einem Ihrer Monteure ein Fehler. Durch den daraus resultierenden Schmorbrand entsteht dem Kunden ein Schaden von 16.000 Euro. Für diesen haften Sie als Unternehmer in voller Höhe.
Die Betriebshaftpflicht von AXA prüft zunächst die von der Gegenseite geltend gemachten Forderungen. Halten wir diese für berechtigt, leisten wir. In allen anderen Fällen gehen wir gegen den Anspruch vor. Sie sind aus dem sprichwörtlichen Schneider, da die gesamte Abwicklung des Vorfalles von AXA übernommen wird. Alle entstehenden Kosten übernehmen ebenfalls wir.