Beispiel aus der Praxis
Sind Sie als Handwerker berufsunfähig und könnten noch eine Bürotätigkeit ausführen, erhalten Sie bei der AXA dennoch die vereinbarte monatliche Berufsunfähigkeitsrente. Die AXA prüft ausschließlich, ob Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf weiterhin ausüben können.