Private Krankenversicherung | DBV Oldenburg Poelmeyer & Kollegen GmbH

DBV Deutsche Beamtenversicherung Poelmeyer & Kollegen GmbH in Oldenburg Private Krankenversicherung
Oldenburg

Private Krankenversicherung für die Feuerwehr:

Bestens abgesichert mit der DBV Deutsche Beamtenversicherung Poelmeyer & Kollegen GmbH in Oldenburg

Beamtinnen und Beamte der Feuerwehr erhalten vom Dienstherrn entweder Beihilfe oder freie Heilfürsorge. Spätestens im Ruhestand steht allen Beamten aber nur noch die Beihilfe zu. Als Ergänzung benötigen Sie hier eine private Krankenversicherung für die Feuerwehr. Die passgenaue PKV der DBV Deutsche Beamtenversicherung Poelmeyer & Kollegen GmbH in Oldenburg schließt Deckungslücken und bietet damit einen optimalen Schutz!

Sinn und Zweck der privaten Krankenversicherung
für Beamte der Feuerwehr

Als Beamtin oder Beamter der Feuerwehr genießen Sie eine besondere Absicherung durch Ihren Dienstherrn. Denn während des aktiven Dienstes erhalten Sie als ergänzende Fürsorgeleistungen entweder die freie Heilfürsorge oder die sogenannte Beihilfe:

  • Bei der freien Heilfürsorge übernimmt der Dienstherr alle anfallenden Krankheitskosten. Sie müssen lediglich eine Pflege-Pflichtversicherung abschließen, benötigen darüber hinaus aber keine Policen
  • Im Rahmen der Beihilfe kommt der Dienstherr für 50 bis 70 Prozent der Krankheitskosten auf. Für die verbleibenden 30 bis 50 Prozent der Aufwendungen benötigen Sie eine private Krankenversicherung für Beamte der Feuerwehr (beihilfekonforme Krankenversicherung)

Beamtenrecht ist Ländersache – und damit auch Ihre Versorgung. Regelmäßig erhalten Sie bei der Feuerwehr aber die Beihilfe, nur wenige Dienstherren gewähren freie Heilfürsorge. Sie benötigen also vom ersten Tag des Beamtenverhältnisses an eine private Krankenversicherung (PKV).
 
Sie wird auch als „Restkostenversicherung“ bezeichnet. Denn bei einem Beihilfeanspruch von 50 Prozent übernimmt der Dienstherr von einer Rechnung über 1.000 Euro 500 Euro. Es verbleiben 500 Euro, die über die private Krankenversicherung für die Feuerwehr gedeckt sind. Durch die Krankenversicherungspflicht in Deutschland sind Sie verpflichtet, sich entsprechend abzusichern.

Hinweis:

Die gesetzliche Krankenversicherung kommt für Beamte in der Regel nicht infrage, denn sie erhalten keinen Arbeitgeber-Anteil und tragen den gesamten Beitrag selbst. Gleichzeitig fällt in der gesetzlichen Kasse meist die Beihilfe weg, da gesetzlich Versicherte keine Rechnungen vom Arzt erhalten. Im Ergebnis ist die GKV regelmäßig deutlich teurer als die PKV – und bietet vergleichsweise schlechtere Leistungen.

Leistungen und Vorteile der
privaten Krankenversicherung
für die Feuerwehr

Mit der privaten Krankenversicherung profitieren Sie als Beamtin oder Beamter der Feuerwehr von passgenauen Leistungen und vielen starken Vorteilen:

  • Wir bieten einen weltweit gültigen Versicherungsschutz. So sind Sie insbesondere im Ausland, beispielsweise bei einem Urlaub, gut versorgt. Außerdem können Sie die PKV mit einem erweiterten Auslandsschutz kombinieren
  • Ärztliche Honorare übernehmen wir auch dann in voller Höhe, wenn sie über die zulässigen Gebühren nach GOÄ und GOZ hinausgehen. Das ist zum Beispiel bei einer Honorarvereinbarung der Fall
  • Sie entscheiden selbst über den Umfang der versicherten Leistungen. Insbesondere haben Sie die Möglichkeit, Wahlleistungen wie Chefarztbehandlung und Einzelzimmer mitzuversichern
  • Durch die Anpassung an die Beihilfe (auch ohne erneute Gesundheitsprüfung) werden Deckungslücken in allen Fällen vermieden
  • Nehmen Sie während eines Kalenderjahres keine oder nur bestimmte Leistungen in Anspruch, erhalten Sie einen Teil der gezahlten Beträge zurück
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Häufig gestellte Fragen

Kann ich mir die Leistungen der privaten Krankenversicherung für die Feuerwehr selbst aussuchen?

Ja, das ist möglich. Sie stellen sich den Versicherungsschutz individuell aus mehreren Bausteinen zusammen.

Was ist eine Beitragsrückerstattung?

Nehmen Sie während des Kalenderjahres nur Vorsorge- oder gar keine Leistungen der PKV in Anspruch, erhalten Sie einen Teil der gezahlten Beiträge zurück. Die Höhe der BRE teilen wir Ihnen zu Beginn des Kalenderjahres mit.

Kann ich meine Beiträge steuerlich absetzen?

Ja, auch die Beiträge für die private Krankenversicherung sind steuerlich absetzbar. Es handelt sich um klassische Sonderausgaben.

Kontaktieren Sie uns

DBV Deutsche Beamtenversicherung Dennis Poelmeyer

Möchten Sie mehr über die private Krankenversicherung für die Feuerwehr erfahren? Dann vereinbaren Sie noch heute einen ersten Termin bei Ihrer DBV Deutsche Beamtenversicherung Poelmeyer & Kollegen GmbH in Oldenburg. Wir freuen uns auf Sie!

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