Die private Krankenversicherung kommt insbesondere für Selbstständige, Freiberufler, Beamte und bestimmte Angestellte infrage. Angestellte können sich privat versichern, wenn ihr regelmäßiges Einkommen die jeweils geltende Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreitet. Auch Studierende können unter bestimmten Voraussetzungen zwischen gesetzlichem und privatem Krankenversicherungsschutz wählen.
Für Beamte spielt zudem die Beihilfe des Dienstherrn eine wichtige Rolle. Sie übernimmt einen festgelegten Anteil der beihilfefähigen Aufwendungen, sodass über eine private Krankenversicherung insbesondere die verbleibenden Kosten abgesichert werden können.
Bei der AXA Versicherung Marc und Jessica Fruet in Alzey richtet sich die Tarifgestaltung nach der jeweiligen beruflichen und persönlichen Ausgangssituation. Damit können unterschiedliche Anforderungen von Angestellten, Selbstständigen, Beamten und Studierenden berücksichtigt werden.