Bei der Betriebsgebäudeversicherung handelt es sich um eine betriebliche Sachpolice. Sie leistet, wenn Sie als Unternehmerin oder Unternehmer mit den Folgen eines Sachschadens konfrontiert sind. Gegenstand des Versicherungsschutzes sind betriebliche Gebäude:
- Immobilien, die Sie selbst für Ihre betriebliche Tätigkeit nutzen
- Gebäude, die Sie an andere Unternehmer für eine betriebliche Nutzung vermieten
Maßgeblich ist also einzig die betriebliche Nutzung. Versichert ist neben der eigentlichen Bausubstanz (Decken, Fundament, Wände) auch sogenanntes Zubehör. Konkret handelt es sich dabei um Gebäudebestandteile aller Art, die fest mit der Substanz verbunden sind. Zu diesen Bestandteilen können etwa folgende Einbauten gehören:
- Fenster, Türen und Böden
- Einbauküchen, Toiletten, Waschbecken
- Fest verbaute Maschinen und Werkzeuge
- Kabel, Schalter und Beleuchtung
Stellen Sie sich zur besseren Veranschaulichung einfach vor, Sie könnten Ihr Gebäude auf den Kopf stellen. Nun würden zahlreiche Gegenstände herausfallen – diese sind vom Schutz der Inhaltsversicherung umfasst. Alles, was aber nicht herausfällt, ist im Rahmen der Betriebsgebäudeversicherung abgesichert.