Wir verzichten auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit
AXA verzichtet außerdem auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit. Wir leisten also auch, wenn Sie einen Schaden selbst mitverursacht haben. Überfahren Sie etwa eine rote Ampel und kommt es dadurch zum Unfall, wären wir theoretisch leistungsfrei. Durch den Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit erhalten Sie aber auch dann die volle Erstattung.