Ein unerwarteter Stillstand kann jedes Unternehmen hart treffen – sei es durch Feuer, Sturm oder andere Schäden am Betriebsvermögen. Eine Ertragsausfallversicherung schützt Sie in dieser Zeit vor finanziellen Verlusten, übernimmt fortlaufende Kosten und sichert Ihre Erträge, bis der Betrieb wieder läuft. Die wichtigsten Fragen und Antworten dazu haben wir für Sie zusammengestellt.
Für welche Betriebe ist die Ertragsausfallversicherung besonders sinnvoll?
Die Ertragsausfallversicherung ist für alle Unternehmen relevant, die bei einem Sachschaden ihren Betrieb nicht einfach verlagern oder kurzfristig von einem anderen Standort aus weiterführen können. Dazu gehören Produktionsbetriebe, Gastronomie, Ladengeschäfte und Handwerksbetriebe. Je stärker Ihr Betrieb an einen festen Standort gebunden ist, desto wichtiger ist dieser Schutz.
Was passiert, wenn Ihr Lieferant durch einen Sachschaden ausfällt?
Wenn ein wichtiger Lieferant durch einen Sachschaden in seinem Betrieb ausfällt und dadurch Ihre Produktion oder Ihr Geschäftsbetrieb beeinträchtigt wird, kann dies erhebliche finanzielle Folgen für Sie haben. Die Ertragsausfallversicherung der AXA Versicherung David Bauer in Dortmund bietet im Rahmen des Profi-Schutz-Pakets einen optionalen Schutz gegen solche Rückwirkungsschäden.
Welche laufenden Kosten übernimmt die Ertragsausfallversicherung für Sie?
Die Ertragsausfallversicherung der AXA Versicherung David Bauer in Dortmund übernimmt den entgangenen Betriebsgewinn sowie fortlaufende Kosten, die auch während der Betriebsunterbrechung weiterlaufen. Dazu zählen unter anderem Löhne und Gehälter, Mieten und Zinsaufwendungen. Ziel ist es, Ihren Betrieb finanziell so zu stellen, als wäre die Unterbrechung nicht eingetreten.
Was passiert, wenn Sie mehrere Betriebsstellen haben?
Betreiben Sie mehrere Standorte, kann ein Schaden an einer Betriebsstelle auch die anderen beeinträchtigen. Die Ertragsausfallversicherung berücksichtigt solche Wechselwirkungsschäden. Auch Mehraufwendungen wie zusätzliche Standgelder oder Mehrkosten durch behördliche Wiederherstellungsbeschränkungen werden im Rahmen des Versicherungsschutzes gedeckt.