Die Riester Rente bietet somit eine vielfältige und flexible Altersvorsorgelösung, die Ihren individuellen Bedürfnissen gerecht wird und Sie finanziell absichert.
Grundzulage
Wenn Sie einen Riester Vertrag mit der Mindesteinlage von 4 % Ihres Sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens (mindestens 60 € pro Jahr) abschließen, erhalten Sie eine Grundzulage von 154 € pro Jahr als staatliche Förderung.
Kinderzulage(n)
Für jedes Kind, das nach 2008 geboren wurde, gewährt der Staat eine Kinderzulage von 300 € pro Jahr. Für jedes Kind, das vor 2008 geboren wurde, beträgt die jährliche Zulage 185 €.
Steuerersparnisse
Die staatlichen Zulagen sowie die Einzahlungen bis zur Höhe der Mindesteinlage können Sie steuerlich als Sonderausgaben geltend machen.
Mögliche Teilauszahlungen ab 62 Jahren
Mit Rentenbeginn ab 62 Jahren haben Sie die Option, bis zu 30 % Ihres Rentenvermögens als einmalige Auszahlung zu erhalten und den Rest als monatliche Rente zu beziehen. So können Sie sich einen großen Wunsch erfüllen und dennoch weiterhin eine monatliche Rente erhalten.
Der Berufseinsteigerbonus
Als Berufseinsteiger unter 25 Jahren erhalten Sie einen einmaligen Bonus von 200 € beim Abschluss Ihres Relax Riester Renten Vertrages.
Wohn-Riester fähig
Sie können den angesparten Betrag bereits vor Eintritt in das Rentenalter teilweise oder vollständig für den Erwerb oder die Abbezahlung einer eigenen und selbstbewohnten Immobilie verwenden - eine sinnvolle Gestaltung Ihrer Altersvorsorgelösung.
Sicherheit bei Insolvenz und Hartz IV Bezug
Während der Ansparphase ist Ihre Riester Rente auch im Fall einer Privatinsolvenz oder eines Hartz IV-Bezugs sicher vor dem Zugriff durch Gläubiger oder den Staat, da es sich um geschütztes Vermögen handelt. Außerdem werden Ihre monatlichen Ansparbeträge für den Riestervertrag auch bei Bezug von (aufstockendem) Hartz IV von Ihrem Einkommen abgezogen und bei der Berechnung Ihrer Leistungsansprüche berücksichtigt.