Wer kann Mitglied in einer privaten Krankenversicherung werden?
Berechtigt sind Arbeitnehmer, deren jährliches Bruttogehalt 62.550 Euro (Stand 2020) übersteigt. Das Überschreiten der Versicherungspflichtgrenze (VPG) hat zur Folge, dass Sie nicht länger unter die gesetzliche Krankenversicherungspflicht fallen. Demnach sind Sie freiwillig gesetzlich versichert und können problemlos in die private Krankenversicherung wechseln. Selbstständige, Freiberufler und Beamte können sich, unabhängig von ihrer Einkommenshöhe, zwischen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung entscheiden.
Für wen ist die private Krankenversicherung sinnvoll?
Sollten Sie als Angestellter ein hohes Einkommen erhalten, kann sich der Wechsel in die private Krankenversicherung lohnen. Im Gegensatz zur gesetzlichen richtet sich die Beitragshöhe der privaten Krankenversicherung nicht nach der Einkommenshöhe. Hier sind Faktoren wie Ihr Alter und Gesundheitszustand bei Vertragsbeginn maßgeblich. Darüber hinaus spielt das gewünschte Leistungsspektrum eine Rolle für die Beitragshöhe. Als Selbstständiger oder Freiberufler müssen Sie die Beiträge Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung allein tragen. Eine Mitgliedschaft in der privaten Krankenversicherung erspart Ihnen somit viel Geld.
Beamte und Beamtenanwärter profitieren von der Kostenübernahme des jeweiligen Dienstherrn. Ein großer Teil der Krankheitskosten wird übernommen, für den Rest muss jedoch eine Beihilfeversicherung abgeschlossen werden. Sie ist deutlich günstiger als eine gesetzliche Krankenversicherung.
Was ist eine Kindernachversicherung?
Sofern Sie oder das andere Elternteil vor mindestens drei Monaten eine private Krankenversicherung bei der AXA abschlossen, können Sie Ihr neugeborenes Kind bei der AXA privat krankenversichern. Eine Kontaktaufnahme Ihrerseits, innerhalb der ersten zwei Monate nach der Geburt Ihres Kindes, ist ausreichend. Ihr persönlicher Betreuer wird mit Ihnen gemeinsam den optimalen Versicherungsschutz für Ihr Kind finden. Sollten Sie hingegen bereits konkrete Vorstellungen haben, erstellen wir gern sofort ein Angebot für Sie. Eine Gesundheitsprüfung ist für eine Kindernachversicherung nicht nötig, sofern der Versicherungsschutz nicht den des versicherten Elternteils übersteigt. Damit Ihr Kind bereits ab der Geburt den umfangreichen Schutz einer privaten Krankenversicherung erhält, schicken Sie uns bitte das ausgefüllte Formular “Anmeldung zur Kindernachversicherung” innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt zu. Ihr Kind wird dann rückwirkend zum Geburtstermin versichert.
Wie funktioniert die Kostenerstattung bei der privaten Krankenversicherung?
Als Privatpatient erhalten Sie von Ihrem Arzt, Heilpraktiker oder dem Krankenhaus eine Rechnung, die Sie bei uns einreichen - per Post, online, als Foto oder Scan.
Ihre AXA überprüft Ihre Rechnungen und überweist Ihnen die Erstattung auf Ihr Bankkonto.
Bietet die private Krankenversicherung auch im Ausland Schutz?
Die private Krankenversicherung schützt Sie in allen Ländern Europas. Außerhalb Europas unterscheiden sich die Angebote. Der Tarif ActiveMe bietet bei jedem temporären Auslandsaufenthalt (bis zu 6 Monaten) oder bei längeren Aufenthalten (einmalig für 3 Jahre) außerhalb Europas Versicherungsschutz.