Betriebliche Altersvorsorge steht jedem zu – Sparen mit dem Chef
Jeder Arbeitnehmer in Deutschland hat einen gesetzlichen Anspruch auf eine Betriebsrente. Alle Unternehmen, unabhängig der Firmengröße, muss dem Arbeitnehmer diesen Rechtsanspruch ermöglichen.
Die betriebliche Altersvorsorge funktioniert, indem der Angestellte einen Teil seines Bruttogehaltes umwandelt in eine Altersvorsorge. Der Betrag wird direkt vom Lohn abgezogen, ohne dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer dafür Steuern- und Sozialabgaben zahlen müssten.
Nach Vereinbarung mit dem Arbeitgeber spare der Angestellte allein oder teile sich den Monatsbeitrag mit dem Unternehmen.