AXA Geschäftsstelle Frank Böttcher in Haldensleben

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Aktionsblatt Altersvorsorge Endspurt 2021

Ab 2022 sinkt der gesetzliche Garantiezins von 0,9 % auf 0,25 %. Das hat zur Folge, dass für neue Verträge die garantierten Leistungen in der privaten und betrieblichen Altersvorsorge abnehmen.

Ganz Deutschland spricht von Altersvorsorge, mit wem sprechen Sie ?

Kennen Sie das auch: RENTE…. RENTENBESCHEID….RIESTERRENTE…. und jetzt auch noch BETRIEBSRENTE?

„Heute nicht! Darüber mache ich mir später Gedanken.“


Aber so ganz wegschieben lassen sich diese Worte dann doch nicht. Gern beraten wir Sie bei einer Tasse Kaffee und erklären Ihnen was auf IHREM Rentenbescheid wichtig ist und worauf Sie achten sollten.

Versicherungslexikon

Teil 1 -
1. Die Haftpflichtversicherung: Ein Muss für Jedermann

Wer anderen einen Schaden zufügt, muss dafür gerade stehen - im schlimmsten Fall mit seinem ganzen Vermögen. Die private Haftpflichtversicherung sichert das finanzielle Risiko ab, das nach einem Schaden auf den Verursacher zukommt.

Wer Kinder hat, sollte eine Familienhaftpflichtversicherung abschließen. Der Grund: Schäden, die die Kinder oder andere Familienangehörige verursachen, sind darüber versichert. Frischgebackene Eltern sollten daher ihre Police überprüfen und sich mit ihrem Versicherer in Verbindung setzen, um unter Umständen die Haftpflichtversicherung an die neue Lebenssituation anzupassen.

Kinder sind über die elterliche Haftpflichtversicherung bis zum Ende der ersten beruflichen Ausbildung mitversichert, also bis zum Abschluss einer Lehre oder einem Studium. Danach brauchen die Kinder, die dann schon länger volljährig sind, eine eigene Haftpflichtversicherung.

Eltern haften für ihre Kinder? Nicht unbedingt!

Wichtig zu wissen für Familien: Kinder haften nicht automatisch, wenn sie etwa Möbel von Freunden oder etwa das Auto des Nachbarn beschädigt haben. Kinder sind laut Gesetzgeber bis zu ihrem siebten Geburtstag deliktunfähig. Hier müssen also auch nicht die Eltern für die Schäden haften. Voraussetzung dafür ist, dass die Eltern ihrer Aufsichtspflicht nachgekommen sind. Ist das nicht der Fall, leistet die Familienhaftpflichtversicherung.

Ein Beispiel: Die sechs Jahre alte Tochter des Versicherten spielt mit einem Feuerzeug, entfacht aus Versehen ein Feuer, das Mehrfamilienhaus brennt ab und zwei Nachbarn werden schwer verletzt. In so einem Fall zahlt die Haftpflichtversicherung der Eltern.

Wann Kinder haften und wann nicht
Hat das Kind das siebte Lebensjahr vollendet, ist es bedingt deliktfähig und kann für den Schaden haften.
Das Kind muss nicht haften, wenn es die Folgen seines Handelns nicht absehen konnte, also die erforderliche Einsicht fehlte.
Sonderfall Straßenverkehr: Hier müssen Kinder erst ab zehn Jahren haften.

Teil 2 - Die Hausratversicherung - So schützen Sie Ihr Eigentum

Was gehört eigentlich zu meinem Hausrat?

Neben Ihren Einrichtungsgegenständen, gehören auch alle anderen Sachen, die Ihrer privaten Nutzung dienen -ob zum Gebrauch oder zum Verbrauch- zu Ihrem Hausrat, also auch Kleidung und Konsumgüter.

Vor welchen Gefahren muss ich meinen Hausrat schützen und was wird ersetzt?

Kommt es zur Beschädigung oder völligen Zerstörung der versicherten Sachen durch einen Brand, durch Leitungswasser, Sturm und Hagel, Vandalismus nach einem Einbruch oder werden diese bei einem Einbruchdiebstahl entwendet, so ersetzt die Hausratversicherung Ihnen diese Dinge zum Neuwert.

Teil 3 – Die Wohngebäudeversicherung

Eine Wohngebäudeversicherung schützt die 4 Wände in denen die Familie wohnt. Sie deckt folgende Gefahren ab:

  • Feuer
  • Blitzschlag, Explosion oder Implosion
  • Sturm und Hagel
  • Leitungswasser
  • Überspannung
  • Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges

Wer seine eigenen 4 Wände gegen Hochwasser versichern möchte, braucht zusätzlich eine Elementarschadenversicherung. Diese deckt die Risiken durch Naturgefahren wie Starkregen, Überschwemmung und Schneedruck ab.

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