Wann bin ich berufsunfähig und wer entscheidet über meine Berufsunfähigkeit?
Sobald Sie weniger als 50 % Ihrer Arbeitskraft leisten können, gelten Sie als berufsunfähig. Dieser Zustand muss für mindestens die nächsten sechs Monate prognostiziert werden. Zum Leistungserhalt benötigen Sie die Beurteilung eines behandelnden Arztes. Dieser stellt Ihre Berufsunfähigkeit aufgrund Ihres Gesundheitszustands fest, bestätigt die Einschränkung und erfasst die zeitliche Prognose. Den Nachweis müssen Sie uns mit weiteren Dokumenten vorlegen.
Wann und wie lange zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung?
Mit der Berufsunfähigkeitsversicherung der AXA Geschäftsstelle Frank Böttcher in Haldensleben sind Sie schon ab dem ersten Tag abgesichert und genießen einen zuverlässigen Schutz weltweit. Die Länge richtet sich nach drei Faktoren:
- Die Leistungsdauer legen Sie selbst in Ihrem Vertrag fest. Passen Sie diese Ihrem Beruf und dem Eintritt in den Ruhestand an.
- Der Leistungsanspruch besteht nur zu Lebzeiten.
- Erst wenn eine Berufsunfähigkeit besteht, haben Sie Anspruch auf die monatliche Rente.
Entscheiden Sie sich für den Tarif L, erhalten Sie mit der Arbeitsunfähigkeitsklausel bereits Leistungen bei einer längeren Krankschreibung.