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AXA Marco Weidinger in Berlin Blog der AXA Agentur Gerd Weidinger

Fahrradbaustein - Diebstahlschutz

Es sind schwierige Zeiten. Besonders wegen den heutigen Umständen. Durch das Coronavirus wurde eine weltweite Krise ausgesprochen. Die öffentlichen Verkehrsmittel sollen gemieden werden. Viele Leute nutzen die Möglichkeit und fahren vermehrt mit Ihrem Fahrrad. Fahrraddiebstahl mussten schon viele am eigenen Leib erfahren. Mal kurz das Bike vor einem Geschäft abgestellt und kaum ist man zurück, bleibt einem nur ein aufgebrochenes Schloss. Jährlich werden tausende Fahrräder gestohlen und davon findet sich nur ein geringer Anteil wieder an. Fahrraddiebe sind nicht nur an öffentlichen Plätzen unterwegs, sondern auch in Wohnungsanlagen. Die AXA Hausratversicherung bietet üblicherweise einen guten Basisschutz gegen Fahrraddiebstahl im eigenen Zuhause. Versicherungsschutz besteht aber grundsätzlich nur, wenn Ihr Fahrrad angeschlossen ist. Das bedeutet, es muss auf folgende Weise gestohlen werden:

  • Bei Einbruch in Ihre Wohnung oder in ein abgesperrtes Kellerabteil
  • Bei Diebstahl aus zur Wohnung gehörende Räume oder Gemeinschaftsräume

Dass das Fahrrad in irgendeiner Weise abgeschlossen sein muss, ist vielen klar und sowieso eine Selbstverständlichkeit. Was aber leider nicht so vielen klar ist, dass der Versicherungsschutz Ihres Fahrrads aus der AXA Hausratversicherung an der Grundstücksgrenze endet.

Der Baustein: Fahrraddiebstahl versichert Ihr Fahrrad 24/7, egal wo es sich außerhalb des Versicherungsgrundstücks befindet gegen Diebstahl.

Außerdem haben wir ein paar zusätzliche Tipps für Sie, auf die Sie in Zukunft besser achten können.

1. Nicht beim Fahrradschloss sparen
2. Fahrräder an feste Geländer anschließen.
3. An gut sichtbaren Orten anschließen
4. Spezielle Merkmale von Ihrem Fahrrad notieren
5. Haben Sie Ihr Fahrrad, wenn möglich im Blick
6. Schließen Sie Ihr Fahrrad eng an und geben Sie dem Dieb keinen Platz für sein Werkzeug
7. Fotos vom Fahrrad machen
8. Das Fahrrad polizeilich registrieren

Krankentagegeld

Was ist eigentlich, wenn Sie als Arbeitnehmer oder Selbstständiger krank werden und deshalb Ihre Tätigkeit nicht mehr ausüben können? Früher oder später bekommen Sie finanzielle Probleme, denn die gewohnten Einnahmen reduzieren sich. Arbeitnehmer müssen sich spätestens ab dem dritten Tag eine Arbeitsunfähigkeit ärztlich bescheinigen lassen (gelber Zettel). Manchmal dauert die Arbeitsunfähigkeit nur wenige Tage und manchmal zieht sie sich über mehre Wochen oder sogar über mehrere Monate hin. In dieser Zeit erfolgt in der Regel eine medizinische Behandlung. Wenn Sie für die Zeit einer Arbeitsunfähigkeit Ihr Einkommen absichern wollen, geht das am besten über eine DBV Kranken-tagegeldversicherung. Arbeitnehmer können sich ab der 6. Woche eines Krankentagegeld absichern, Selbstständige schon früher.
 
Das DBV Krankentagegeld ist für die meisten Erwerbstätigen ein sinnvoller Baustein der Absicherung Ihrer Arbeitskraft. Denn die DBV Krankentagegeldversicherung schließt die finanzielle Lücke zwischen Krankengeld und vom bisherigen Nettoverdienst. Gesetzlich versicherte Arbeitnehmer erhalten ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit Krankengeld von Ihrer Krankenversicherung. Allerdings beträgt dieses maximal 90% des Bruttoverdienstes oder 60% des Nettoverdienstes, der niedrigere Wert ist maßgebend. Aus diesem Grund lohnt sich die DBV Krankentagegeldversicherung für gesetzlich versicherte Arbeitnehmer. Selbstständige haben keinen grundsätzlichen Anspruch auf Krankentagegeld.
Die DBV Krankentagegeldversicherung kann ein Selbstständiger in der Höhe frei wählen, aber richtet sich in maximaler Höhe nach dem Einkommen.
 
Die Kosten einer DBV Krankentagegeldversicherung richten sich nach der Höhe des Tagegeldes und danach ab wann gezahlt werden soll, dem Eintrittsalter der versicherten Person und auch dem Gesundheitszustand. In aller Regel sind umfangreiche Gesundheitsfragen zu beantworten. Sie können sich gerne an uns wenden, wenn Sie weitere Fragen haben. Für eine Beratung sind wir jederzeit für Sie da.

Berufsunfähigkeitsversicherung

Viele Interessenten Fragen bezüglich einer Berufsunfähigkeitsversicherung an und stellen sich selber die Frage, ob dies wirklich sinnvoll ist, eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Die Berufsunfähigkeits-versicherung ist einer der wichtigsten Absicherungen. Diese Versicherung schützt die versicherte Person vor unvorhersehbaren finanziellen Einbußen. Stellen Sie sich vor, gestern wäre Ihnen ein Unfall passiert und die Folgen führen zu einer Berufsunfähigkeit. Sie können den bisher ausgeübten Job zukünftig nicht mehr nachgehen.

Die häufigsten Ursachen für eine solche Situation sind psychische Erkrankungen, danach folgen physische Einwirkungen auf den Körper. Nicht zu unterschätzen sind infektiöse Krankheiten (z.B. Coronavirus), welche sich im Laufe der Erkrankung verschlimmern können. Wenn ein solcher Fall eintritt, bekommen Sie bis zum 42. Tag der Krankheit die Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber. Anschließend zahlt die Krankenkasse das Krankengeld, welches wesentlich geringer ist, als das bisherige Einkommen. Im Falle des Krankengeldes wird entweder 70% des Bruttoeinkommens oder 90% des Nettoeinkommens gezahlt. Je nach dem welcher Wert der niedrigere ist, ist hierbei maßgebend.

AXA Berlin Marco Weidinger | Diagramm Ursachen einer Berufsunfähigkeit

Hier gilt es schon die erste Lücke zwischen Krankengeld und bisherigem Einkommen mit einem AXA Krankentagegeld zu schließen. Diese Phase geht bis zu 18 Monate, wobei geprüft wird, ob Sie überhaupt wieder in den Arbeitsmarkt eingegliedert werden können. Nach der umfangreichen Prüfung wird auf halbe oder volle Erwerbsunfähigkeit entschieden. Bei der halben Erwerbsminderungsrente können sie nur noch zwischen 3-6 Stunden arbeiten und bekommen ca. 17 % des letzten Einkommens. Bei der vollen Erwerbsminderungsrente können Sie nur noch 0-3 Stunden arbeiten und bekommen ca. 35% des letzten Einkommens. Für die Beurteilung ist nicht Ihr bisheriger Beruf, sondern Ihre grundsätzliche Arbeitsfähigkeit maßgebend (Verweisbarkeit in der Tätigkeit). Die Berufsunfähigkeitsversicherung der AXA leistet eine monatliche BU-Rente rückwirkend ab dem ersten Tag Ihrer Berufsunfähigkeit, anders als bei der staatlichen Erwerbsminderungsrente. Daher sollten Sie sich immer überlegen, wie Sie sich am besten absichern.

Sprechen Sie uns an, wie wir Ihren Lebensstandard mit der prämierten AXA Berufsunfähigkeitsversicherung bewahren können.

Unfallversicherung

Es ist wieder Winterzeit und abgesehen von Weihnachtsgeschenken bringt der Winter nicht nur Kälte, sondern auch Unfälle mit.
Wie jedes Jahr wird es im Winter dunkel und glatt. Ein kurzer Pfad, welcher nicht gestreut wurde, hat der einen oder anderen Person schon die Standfestigkeit gekostet.
Natürlich kann ein derartiger Unfall Konsequenzen mit sich tragen, welche sich nicht nur im Arbeitsbereich, sondern auch im privaten Bereich auswirken kann. Da kommt die Frage auf, was dagegen getan werden kann. Die AXA bietet die private Unfallversicherung an, um in allen Bereichen abgesichert zu sein.

Um zu wissen wie eine Unfallversicherung funktioniert, sollte der Begriff Unfall definiert werden.
Hierzu hilft die Eselsbrücke „PAUKE“.
Dies steht für ein Plötzlich, von Außen, Unfreiwilliges auf den Körper einwirkendes Ereignis. Trifft dies zu, so ist der Unfallbegriff erfüllt.

Die AXA Unfallversicherung bietet dafür die ideale Absicherung und schützt Sie „rund um die Uhr“, egal wo Sie sich befinden, vor den Folgen eines Unfalls. Je nach Wunsch werden die Leistungen Unfallrente, Invaliditätssumme, Sofortleistung für Schwerverletzungen, Todesfallleistung und das Krankenhaustagegeld bedarfsgerecht angepasst.
Stellen Sie sich bitte die Frage vor dem Abschluss einer Versicherung, wie Sie sich am besten schützen können.

Winterreifen

Viele Autofahrer stellen sich wieder die Frage, ob und wann genau sie ihre Winterreifen aufziehen sollen. Im § 2 Abs. 3a StVO ist gesetzlich geregelt, welche Bereifung von Ihnen verlangt werden kann. Im Schadenfall wird der Versicherer eine Prüfung vornehmen.

Heute geht es um die Frage des Versicherungsschutzes:

In der KFZ-Haftpflichtversicherung wirft die Frage der richtigen Bereifung für das Verkehrsopfer keine Probleme auf.

Der Geschädigte ist grundsätzlich immer geschützt. D. h. der Versicherer kann in der Haftpflichtversicherung die Leistung eines Schadens nicht ablehnen (Ausnahme sind die allgemeinen Ausschlüsse wie z.B. Vorsatz).

In der KFZ-Kaskoversicherung ist dies etwas anders. Der KFZ-Versicherer kann die Bezahlung von Schäden ablehnen, begrenzen z. B.: bei Auffahrunfällen an Ampeln bei Glatteis wie auch in der KFZ-Haftpflichtversicherung. Er kann den Autofahrer aber auch bei grob fahrlässigem Handeln an den Schäden am Fahrzeug beteiligen bzw. nur den Schaden so weit übernehmen, der ohne das grob fahrlässige Verhalten entstanden wäre.

Unter grob fahrlässiges Handeln versteht man z.B.: Handy am Steuer, nicht geeignetes Schuhwerk oder Unachtsamkeit im öffentlichen Straßenverkehr. Alltägliche Situationen die uns wiederfahren können.

Die AXA bietet den „Verzicht auf grob fahrlässiges Handeln“ in ihren Produkten an. Wer also einer solchen Thematik aus dem Weg gehen will, ist mit dieser Versicherungsvariante bestens bedient.

Die Eselsbrücke für Reifenwechsel lautet von O bis O. Von Ostern bis Oktober fahren Sie am besten mit Sommerreifen, von Oktober bis Ostern sollten Sie Winterreifen aufziehen.

Zu guter Letzt möchte ich betonen, dass Sie immer auf der sicheren Seite sind, wenn zu gegebenem Zeitpunkt die Winterreifen aufgezogen werden.

Badeunfälle vermeiden: Beim Sprung ins Wasser kühlen Kopf bewahren

Am 5. Juli wurde er 72 und hat trotzdem nichts an seiner Attraktivität eingebüßt. Der Bikini gehört nach wie vor zu den Modehits des Sommers. Die einst so skandalträchtige Bademode begeistert inzwischen Millionen Fans. Für viele ist sie Ausdruck von Strand-, Wellen- und Badespaß. Der „Tag des Bikinis“ erinnert daran. Doch egal, ob Zweiteiler, Einteiler oder Badehose, wer sich ins kühle Nass stürzt, sollte immer gut aufpassen. Denn Badeunfälle passieren schneller als man denkt – Ursache ist meistens Übermut. Und die Folgen können fatal sein.

Jedes Jahr erleiden viele, meist jüngere Menschen eine Querschnittslähmung bei sportlicher Betätigung. Häufigster Grund ist nach Auskunft der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie der Sprung in unbekannte Gewässer. Ich selber kann ein Lied davon singen. Mit 12 Jahren bin ich beim gemeinsamen Familienurlaub in den Hotelpool mit dem Rücken voran gesprungen. In meinem Leichtsinn bin ich mit dem Hinterkopf gegen den Beckenrand geknallt. Die Folge war: Mit sieben Stichen wurde ich getackert, der Urlaub war am zweiten Tag vorbei für mich, da ich nicht mehr ins Wasser durfte.                                                                                                           Durch Selbstüberschätzung, Leichtsinn und Alkohol kommt es vor allem bei Jugendlichen und    jungen Männern zur Risikofreude. Damit der Badespaß nicht im Rollstuhl endet, solltet Ihr unbedingt Folgendes beachten:

  • Ob See oder Meer, immer zuerst vorsichtig mit den Füßen ins Wasser gehen und prüfen, wie tief Umgebung ist. Das gleiche gilt für den Pool in der Ferienanlage und bei Freunden zuhause.
  • In natürlichen Badeseen können sich unter der Wasseroberfläche auch große Steinbrocken oder Äste von Bäumen befinden, deshalb das Territorium genau inspizieren.
  • Ist das Wasser relativ flach, dann sind Kopfsprünge tabu. Auch auf Fußsprünge solltet Ihr besser verzichten.
  • Manche Gewässer haben keinen Sandstrand, sondern einen steinigen Untergrund. Diesen solltet ihr genau ertasten, um Verstauchungen oder Verletzungen an den Füßen zu vermeiden. Außerdem sind die Steine oftmals rutschig, was ebenfalls zu Unfällen führen kann.
  • Auch im Schwimmbad ist natürlich Vorsicht angesagt. Unbedachte Sprünge vom Beckenrand können schwere Verletzungen zur Folge haben (wie oben erwähnt).

Beim Baden auf Alkohol verzichten

Entspannt am Strand liegen, einen Cocktail genießen und sich schließend im Pool oder im Meer ein wenig abkühlen? Keine gute Idee! Abgesehen davon, dass Alkohol die Hemmschwelle sinken lässt und zu leichtsinnigen Handlungen verleitet, hat er auch körperliche Auswirkungen. Denn Alkohol weitet die Blutgefäße. Wer in diesem Zustand Baden oder Schwimmen geht, kann einen Kälteschock erleiden – selbst wenn das Wasser um die 20 Grad warm ist. Bei einem Kälteschock kann es zu Herzversagen kommen. Auch die Koordinationsfähigkeit lässt unter Alkoholeinfluss nach.

Niemals bei Ebbe ins Wasser gehen

Ihr plant einen Urlaub an der Nordsee? Dann solltet ihr immer auf die DLRG-Flagge achten. Ist diese gehisst, steht dem Badespaß nichts im Wege. Mit der Flagge werden die Badezeiten angezeigt. Diese beginnen meistens zwei Stunden vor Hochwasser. Tritt die Ebbe ein, solltet Ihr auf keinen Fall ins Wasser gehen. Denn dann die starke Strömung kann selbst durchtrainierte Schwimmer aufs offene Meer ziehen.

Vorsicht bei starken Wellen

Surfer lieben die ultimative Welle. Für Ungeübte kann sie aber lebensgefährlich werden. Wasser hat eine enorme Kraft. Bei starkem Wellengang kann es einem den Boden unter den Füßen wegreißen – sogar wenn Ihr nur knietief im Wasser steht. Deshalb ist immer volle Konzentration angesagt, wenn Ihr Euch in die Wogen begibt, ob mit Board oder ohne.

Gut abgesichert bei Unfällen

Wusstet Ihr, dass knapp ein Drittel aller Unfälle bei Freizeitaktivitäten passieren? Doch gerade hier habt Ihr keinen Schutz durch die gesetzliche Unfallversicherung. Wenn es beim Baden tatsächlich zu einem schweren Unfall kommt, sind die finanziellen Ressourcen schnell aufgebraucht. Denn je schwerwiegender die bleibenden gesundheitlichen Folgen sind, desto größer ist der finanzielle Bedarf – zum Beispiel um Gehaltseinbußen auszugleichen, die Wohnung oder das Auto behindertengerecht umzubauen, aber auch für regelmäßige Hilfe im Haushalt. Mit der privaten Unfallversicherung der AXA bist du weltweit rund um die Uhr vor den finanziellen Folgen eines Unfalls geschützt. Der Unfallschutz wird individuell auf den persönlichen Lebensstandard abgestimmt und sorgt dafür, dass Ihr auch im schlimmsten Fall immer genug Geld habt, zum Beispiel durch eine lebenslange Rente.

Fußball-WM 2018: Als Fan abgesichert mitfiebern

Bald ist Anpfiff und alle fiebern mit:

Am 14. Juni startet die Fußball-Weltmeisterschaft. Du planst die Spiele zu Hause mit Freunden zu schauen oder zum Public Viewing zu gehen?
Vielleicht fährst du sogar nach Russland, um die Fußballspiele live zu erleben?
Wir zeigen, welche Versicherungen für dich beim Mitfiebern und Feiern sinnvoll sind.

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Private Fußballparty

  • Bei einer Fußballparty in der Wohnung eines Freundes kann alles passieren. Wenn du beim Jubeln versehentlich dein Getränk über das Sofa schüttest, greift deine Privathaftpflichtversicherung.
  • Wenn beim Grillen auf dem Balkon oder im Garten etwas schief geht, kommt die Hausratversicherung zum Beispiel für Brandschäden an Garten- oder Terrassenmöbel auf.

Achtung: Lässt du den Grill längere Zeit unbeaufsichtigt, handelst du in dem Fall grob fahrlässig. Je nach Vertrag kann es dann sein, dass der Versicherer nur einen Teil des Schadens begleicht.
Wir helfen euch gerne dabei eure Policen zu überprüfen und auf die neuesten Bedingungen umzustellen, sodass auch die grobe Fahrlässigkeit mit abgesichert ist.

Autokorso

Autokorsos gehören nach dem Sieg deiner Mannschaft einfach dazu.
Doch bei aller Euphorie solltest du die Sicherheit im Straßenverkehr im Auge behalten. Die Straßenverkehrsordnung gilt trotz WM.

  • Flaggen und Deko müssen am Auto so angebracht werden, dass andere Autofahrer und die Verkehrssicherheit nicht gefährdet werden.
  • Kommt es zum Unfall, greift in der Regel die KFZ-Versicherung.
  • Verursachst du als Fahrer aber einen Verkehrsunfall, bekommst du nicht nur Schwierigkeiten mit der Polizei, sondern setzt auch deinen Versicherungsschutz aufs Spiel.

Unfallversicherung statt Stadionversicherung

Unsere Versicherungsexperten raten davon ab, fußballspezifische Versicherungen, wie Stadion- oder Eintrittskartenversicherungen abzuschließen.

  • Die Stadionversicherung ist eine eingeschränkte Unfallversicherung – nur für den Bereich des Fußballstadions.
  • Die Eintrittskartenversicherung ersetzt dir den Wert der Karte, wenn du nicht anreisen kannst. Allerdings nur, wenn du krank bist oder einen Todesfall in deiner Familie hast.
    Eine Stornogebühr musst du in der Regel selbst bezahlen.
    Bei der Veranstaltungsabsage springt aber die Versicherung nicht ein.

Unser Tipp:

Schließ eine klassische private Unfallversicherung ab. Diese kommt für die finanziellen Folgen von Unfällen in der Freizeit über das ganze Jahr auf.

AXA Hauptvertretung Marco Weidinger
Buckower Damm 239
12349 Berlin
Kontaktformular aufrufen 030 7436310 0172 1804641 030 7435368 Filialen und Team
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