Ob Dach-, Fassaden- oder Bodenanlage:
Mit der Elektronik-Versicherung für Photovoltaikanlagen bis 200 kWp (Kilowatt peak) können Sie ganz sicher sein, dass Ihre Investition rundum bestens geschützt ist.
Unser umfassendes Leistungspaket sichert Sie optimal gegen unvorhersehbare Schäden ab, wie z. B.:
Leistung im Schadenfall
Ist ein ersatzpflichtiger Schaden eingetreten, zahlen wir die
notwendige Reparatur oder ersetzen die Wiederbeschaffungskosten.
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Einfach herunterladen, ausfüllen und an uns zurückschicken.
Außerdem sind mitversichert:
Zusätzliche Kosten auf Erstes Risiko für:
jeweils bis 30.000 EUR
Schadenbedingte Arbeiten am Gebäude
Mitversichert sind zusätzliche Kosten bis 5.000 EUR für schadenbedingte Reparaturarbeiten am Gebäude, die als Folge eines ersatzpflichtigen Schadens an der versicherten Photovoltaikanlage notwendig geworden sind.
De- und Remontagekosten aufgrund von Gebäudebeschädigung
Muss aufgrund eines Sachschadens am Gebäude die versicherte Photovoltaikanlagezwecks Schadenbehebung de- und remontiert werden, so fallen zusätzliche Kosten an. Diese De- und Remontagekosten sowie der Ertragsausfall sind mitversichert bis insgesamt 10.000 EUR – und zwar unabhängig von einem versicherten Schaden an der Photovoltaikanlage.
Schadensuchkosten
Mitversichert sind Schadensuchkosten auf Erstes Risiko bis 5.000 EUR, die Sie infolge eines ersatzpflichtigen Schadens an der versicherten Photovoltaikanlage aufwenden müssen.
Technologiefortschritt
Der Versicherer ersetzt auch tatsächlich entstandene Mehrkosten durch Technologiefortschritt. Mehrkosten durch Technologiefortschritt sind Kosten, die bei der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung der versicherten und vom Schaden betroffenen Sachen entstehen, wenn die Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung der Sache in derselben Art und Güte nicht möglich oder unwirtschaftlich ist.
Mehrkosten bei geleasten oder kreditfinanzierten Photovoltaikanlagen (GAP-Deckung)
Bei geleasten oder kreditfinanzierten Photovoltaikanlagen gilt eine über die bedingungsgemäße Entschädigung hinausgehende Differenzdeckung zum Finanzierungsrestwert der Photovoltaikanlage (sogenannte GAP-Deckung) als mitversichert. Bei einer bestehenden GAP-Deckung sind so im Totalschadenfall die durch das Leasing oder die Finanzierung entstehenden Finanzierungskosten mitversichert. Im Rahmen der GAP-Deckung steht eine Versicherungssumme in Höhe von 10.000 EUR auf Erstes Risiko zur Verfügung.
Versicherungsschutz während der Montage für Photovoltaikanlagen bis 50 kWp
Schäden, die während der Montage durch
verursacht werden, sind für Photovoltaikanlagen bis 50 kWp mitversichert, sofern Sie als Versicherungsnehmer hierfür die Gefahr tragen.
Sachen im Gefahrenbereich
Sachen im Gefahrenbereich gelten auf Erstes Risiko bis 5.000 EUR als mitversichert, und zwar unabhängig davon, wem sie gehören, sofern sie infolge eines entschädigungspflichtigen Sachschadens an der versicherten Photovoltaikanlagebeschädigt oder zerstört und wiederhergestellt werden.
Versicherungsschutz bei Ausfall der Photovoltaikanlagen
Mitversichert ist der Ertragsausfall für netzgekoppelte Photovoltaikanlagen. Bereits ab dem dritten Tag der Unterbrechung erhalten Sie eine Entschädigung für den entgangenen Erlös – und das bis zu maximal drei Monate (Haftzeit).
Die Entschädigungsleistung errechnet sich wie folgt: ausgefallene Leistung (kWp) x 3,90 (kWh pro kWp und Tag) x Ausfalltage x spezifischer Einspeisevergütungssatz (EUR pro kWh).
Können Sie den Nachweis über einen höheren entgangenen Erlös (Summe der nicht erzeugten Arbeit [kWh] multipliziert mit dem entsprechenden Einspeisevergütungssatz EUR/kWh) erbringen, so wird dieser Betrag entschädigt. Gegen einen geringen Prämienzuschlag kann die Haftzeit auch auf sechs oder zwölf Monate verlängert werden.
Beträgt die vereinbarte Haftzeit drei oder sechs Monate, so gilt bei einem Sachschaden durch Brand, Blitzschlag, Explosion (sofern diese Gefahren nicht ausgeschlossen wurden) oder Sturm eine abweichende Haftzeit von zwölf Monaten.
Erweiterte Haftung für Dach- und Fassadenanlagen
Die Haftung des Versicherers gilt dahingehend erweitert, dass die Entschädigung im Rahmen der vereinbarten Haftzeit in Abhängigkeit von der Wiederherstellung des Gebäudes, auf/an dem die versicherte Photovoltaikanlage montiert ist, erfolgt. Diese Vereinbarung gilt nur für netzgekoppelte Photovoltaikanlagen.
Erweiterungen der Photovoltaikanlage (Vorsorgeversicherung)
Falls die Photovoltaikanlage erweitert werden soll, so besteht hierfür vorsorglich während des Versicherungsjahres Versicherungsschutz bis 30 % der zuletzt vereinbarten Versicherungssumme.
Reparaturbeginn
Nach Eintritt eines Schadens kann mit der Reparatur sofort begonnen werden, sofern die Schadenanzeige unverzüglich erfolgt und die Schadenhöhe 10.000 EUR nicht übersteigt.
Datenversicherung
Mitversichert sind zusätzliche Kosten für die Wiederherstellung von Daten und Programmen (Datenversicherung) mit einer Versicherungssumme auf Erstes Risiko bis 5.000 EUR.
Balthasar-Neumann-Str. 15
97440 Werneck
09:00 bis 12:00
13:00 bis 16:00
sowie nach Vereinbarung
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