Ein junger Polizist steht neben einem Polizeiauto und spricht in ein Funkgerät. Er trägt eine schusssichere Weste und blickt konzentriert zur Seite. Im Hintergrund ist ein modernes Gebäude zu sehen.

AXA Generalvertretung Jeremy Bischof in MindenHaftung

Schützen Sie sich mit einer Haftpflichtversicherung

Ein Mann steht mit leeren, nach außen gestülpten Hosentaschen vor einem Tisch, auf dem ein beschädigter Laptop liegt. Eine zweite Person im Vordergrund gestikuliert aufgebracht in Richtung des Laptops.

Hier gibt es jedoch eine Besonderheit: Für Sie haftet während Ihrer Tätigkeit Ihr Dienstherr. Im Rahmen der sogenannten Amtshaftung (§ 839 BGB i. V. m. Art. 34 GG) kann der Dienstherr Sie allerdings in Regress nehmen.

Das heißt: Bei grob fahrlässiger Pflichtverletzung haften Sie unbeschränkt. Und das kann erhebliche finanzielle Folgen für Sie haben. Und da ist Vorsicht besser als Nachsicht.

Wer einem anderen einen Schaden zufügt und dafür haftbar ist, muss den Schaden ersetzen. Dies gilt im privaten wie im dienstlichen Bereich. Dies gilt auch in Ihrer verantwortungsvollen Tätigkeit bei der Landespolizei, Bundespolizei, Zoll, Straf und Justizvollzugsdienst oder Berufsfeuerwehr.

Kontaktieren Sie uns!

Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner in allen Fragen rund um Versicherungen für Beamte und Angestellte des Öffentlichen Dienstes. Überzeugen Sie sich selbst!

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