Bedeutung und Zweck einer Betriebshaftpflicht-
versicherung
In Deutschland richtet sich die zivilrechtliche Haftung nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches, kurz BGB. In den jeweiligen Regelungen wird beispielsweise normiert, dass immer die Person, die einen Schaden verursacht hat, für die entsprechenden Folgen aufkommen muss. In der Regel handelt es sich dabei um finanzielle Folgen, zum Beispiel Ansprüche auf Schmerzensgeld, Schadensersatz oder Verdienstausfall.
Die Haftung gilt dabei der Höhe nach unbeschränkt, der Umfang der Forderung spielt also keine Rolle. Im schlechtesten Fall führt ein Schadensersatzanspruch, den Sie nicht begleichen können, dazu, dass es zu Zwangsvollstreckungsmaßnahmen oder gar einem Insolvenzverfahren kommt. Dies gilt es zu vermeiden.
Aufgabe der Betriebshaftpflichtversicherung von AXA ist genau das. Wir sind Ihr starker Partner, wenn es um die Abwehr unberechtigter und die Regulierung berechtigter Forderungen geht. Dabei übernehmen wir die Haftung für Ihr gesamtes Unternehmen einschließlich aller Wirtschaftsgüter und Mitarbeiter. Denn auch für Ihre Beschäftigten haften Sie grundsätzlich mit, soweit sie in Ihrem Auftrag gehandelt – und dabei beispielsweise einen Schaden verursacht – haben.
Je nach Rechtsform deckt die Betriebshaftpflichtversicherung auch Forderungen gegen Sie als Person ab. Werden Sie zum Beispiel als Geschäftsführer Ihrer eigenen GmbH in Anspruch genommen, erstreckt sich der Schutz der Police auch auf diese Ansprüche. Wichtig ist nur, dass der Schadenfall selbst einen betrieblichen Zusammenhang aufweist.