
Lösungen für den Öffentlichen Dienst
Bestens abgesichertim Öffentlichen Dienst

Sie wollen den passenden Partner an Ihrer Seite, der sich im Öffentlichen Dienst auskennt wie in seiner eigenen Westentasche? Mit der DBV an Ihrer Seite sind Sie auf allen Stationen Ihres künftigen Weges bestens gewappnet. Denn: Wir kennen die Besonderheiten des Öffentlichen Dienstes wie kaum ein anderer!
Unsere Berater vor Ort informieren Sie gerne persönlich.
Die DBV gehört zum AXA Konzern und ist unsere Marke für den öffentlichen Dienst. Als Kunde der DBV profitieren Sie von unserer 150-jährigen Erfahrung und unseren umfassenden Kenntnissen über die Versorgungssituation und den Versicherungsbedarf aller Beschäftigten im Öffentlichen Dienst. Darüber hinaus bieten wir Ihnen im Bereich Gesundheit auch zahlreiche weitere Versicherungslösungen von AXA an.
Ihr bisheriger Versorgungsanspruch ist die Basis Ihrer persönlichen zukünftigen Absicherung. Deshalb ist es sehr ratsam, Ihre eigenen Versorgungsansprüche zu kennen.
Krankenversicherung ist ein Must-have.
Das sollten Sie wissen:
Auch für Beamte gilt in Deutschland die Krankenversicherungspflicht. Unterstützung kommt in Form der Beihilfe vom Dienstherrn. Das bedeutet, er übernimmt einen prozentualen Anteil der Krankheitskosten.
Die Beihilfe ist ein eigenes Krankenfürsorgesystem für Beamte
Je nach Bundesland zahlt der Dienstherr rund die Hälfte der anfallenden Krankheitskosten seiner Beamten. Der Rest muss privat durch eine beihilfekonforme Krankheitskostenversicherung abgesichert werden. Die Beihilfesätze sind abhängig vom Bundesland und teils vom Familienstatus.
Was bietet Ihnen die DBV?
Nur durch die Beihilfe des Dienstherrn und den Versicherungsschutz der DBV sind Sie in jeder Karriere- oder Lebensphase rundum abgesichert. Wählen Sie zwischen den zwei Top-Tarifen und profitieren Sie von umfangreichen Leistungen und kostenlosen Services.
Ausgewählte Beamte im Sicherheitsbereich haben im Krankheitsfall oft Anspruch auf Heilfürsorge vom Dienstherrn – ähnlich der gesetzlichen Krankenversicherung.
Das sollten Sie wissen:
Beamte der Bundespolizei, Polizei oder Berufsfeuerwehr, die im Job besonderen Risiken ausgesetzt sind, sind heilfürsorgeberechtigt.
Die Heilfürsorge ist ähnlich wie die gesetzliche Krankenversicherung
Die Heilfürsorge entspricht in etwa den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung und variiert je nach Dienstherr und Bundesland. Wichtig ist, dass der Anspruch auf Heilfürsorge immer begrenzt ist. Er endet in der Regel nach der aktiven Dienstzeit, bei Dienstunfähigkeit, mit dem Ende der Ausbildung oder mit Versetzung in ein anderes Bundesland.
Was bietet Ihnen die DBV?
Optimalen Schutz im Krankheitsfall erreicht man (nur) mit den zur Heilfürsorgeleistungen ergänzenden Krankenzusatztarifen der DBV. Und da die Heilfürsorge zeitlich begrenzt ist, empfiehlt sich der Abschluss einer Anwartschaftsversicherung bereits bei Dienstantritt. Somit ist der Einstieg in die beihilfekonformen Krankenversicherungstarife der DBV garantiert.
Gerade Beamtenanwärter haben bei Dienstunfähigkeit in der Regel keine gesetzliche Versorgungsansprüche!
Das sollten Sie wissen:
Ihr wichtigstes Gut ist Ihre eigene Arbeitskraft. Leider ist diese bei Dienstantritt nicht automatisch geschützt. Wenn es hart auf hart kommt, fallen Ihre Bezüge weg, und Sie stehen ohne Einkommen da.
Sichern Sie die Dienstunfähigkeit unbedingt zum Jobstart ab!
Bei Dienstunfähigkeit werden Beamte auf Widerruf / Probe entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Das gleiche gilt für Beamte auf Lebenszeit, die noch keine 60 Monate Wartezeit erfüllt haben. Lediglich bei Dienstunfall kann es sein, das der Beamte erste Versorgungsansprüche hat.
Eine Erwerbsminderungsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten Sie jedoch nur, wenn Sie vorher mindestens drei Jahre gearbeitet haben und die Wartezeit von 60 Monaten erfüllt ist. Selbst dann wird eine Erwerbsminderungsrente jedoch nur gezahlt, wenn Sie aufgrubnd extremer gesundheitlicher Einschränkungen keiner Tätigkeit mehr nachgehen können.
Was bietet Ihnen die DBV?
Die DBV bietet Dienstanfängern bedarfsgerechten Schutz zu bezahlbaren Beiträgen. Neben einer echten und vollständigen Dienstunfähigkeitsklausel kann auch die spezielle Dienstunfähigkeit (Polizei / Feuerwehr / Justizvollzug) und die Teildienstunfähigkeit eingeschlossen werden.
Als Lehramtsanwärter oder auch Beamtenanwärter anderer Bereiche stehen Sie vor ganz schön vielen Herausforderungen. Wir sind an Ihrer Seite, wenn es um Vorsorge und Schutz geht.
Gerne stehen wir Ihnen für alle Fragen rund um Ihren Versicherungsschutz zur Verfügung. Vereinbaren Sie am besten einen Beratungstermin: