Teilkasko
Eine Teilkasko leistet unter anderem bei Diebstahl oder Schäden durch Sturm, Hagel, Blitzschlag und Überschwemmung, sowie auch bei Glasschäden am Fahrzeug.
– Ihr Fahrzeug erstklassig versichert
Die Kfz-Haftpflicht versichert als gesetzliche Pflichtversicherung alle Schäden, die durch Ihr Fahrzeug gegenüber Dritten verursacht werden. Sie schützt Kfz-Halter, Eigentümer und Fahrer vor Schadenersatzansprüchen geschädigter Verkehrsteilnehmer. Das können Sachschäden, Heilkosten, Schmerzensgeld bei Personenschäden oder sonstige Vermögensschäden sein.
Eine optionale Kasko-Versicherung ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, oftmals aber sinnvoll, denn sie deckt Schäden ab, die an Ihrem eigenen Fahrzeug entstehen. Gerade bei neuen und/oder teuren Fahrzeugen lohnt sich diese erweiterte Sicherheit. Hierbei kann auf Wunsch eine Selbstbeteiligung vereinbart werden.