Aus der Praxis: Wenn der Ernstfall eintritt
In einer mittelgroßen Wohnungseigentümergemeinschaft verursacht ein Unwetter starke Schäden im Keller. Die Kosten für Sofortmaßnahmen, Trocknung und Instandsetzung belaufen sich auf etwa 10.000 Euro. Eine Elementarschadenversicherung? Fehlanzeige. Der bestehende Vertrag wurde sechs Jahre zuvor von der ehemaligen Hausverwaltung abgeschlossen – ohne entsprechenden Schutz. Wer ist verantwortlich?
- Die Versicherung, weil der Schutz nicht enthalten ist?
- Der Makler, weil er nicht aktiv auf die fehlende Absicherung hingewiesen hat?
- Die aktuelle Verwaltung, weil sie die Lücke übernommen hat?
- Die ehemalige Verwaltung, weil sie die falsche Police abgeschlossen hat?
- Oder gar der Beirat, der die Interessen der Eigentümer nicht vollumfänglich vertreten hat?