Beratungsgespräch Vorsorge
1. Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung bei Erwerbsunfähigkeit
Wenn Sie krankheitsbedingt nicht mehr arbeiten können, bietet Ihnen der Staat nur wenig Unterstützung. Denn im Berufsunfähigkeitsfall besteht grundsätzlich nur noch Anspruch auf eine niedrige gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Hinzu kommt, dass Sie auf jeden anderen Beruf – unabhängig von Ihrer Ausbildung, Ihrem letzten Einkommen und der Lage am Arbeitsmarkt – verwiesen werden können.
Das heißt, es ist gar nicht gesagt, dass Sie von der Deutschen Rentenversicherung überhaupt Unterstützung erhalten. Denn solange Sie noch in der Lage sind, irgendeiner Arbeit nachzugehen, kann Ihnen jede Tätigkeit auf dem Arbeitsmarkt einfach zugewiesen werden. Dabei muss nicht einmal ein freier Arbeitsplatz zur Verfügung stehen.
Erwerbsminderung: Ja oder Nein? Voll oder teilweise?
Die Entscheidung, ob Sie die volle, die teilweise oder keine gesetzliche Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) erhalten, hängt davon ab, wie viele Stunden am Tag Sie noch arbeiten können.
Wie viel Erwerbsminderungsrente zahlt der Staat?
Die Höhe der Erwerbsminderungsrente richtet sich danach, wie viel und wie lange Sie in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Mit welcher Unterstützung Durchschnittsverdienende rechnen können, zeigt die nebenstehende Grafik. Wie hoch Ihre aktuell erreichte volle Erwerbsminderungsrente ist, sehen Sie in Ihrer Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung.
Wichtig:
Zu einer Berufsunfähigkeit kommt es öfter, als man denkt. Laut Statistik muss jeder vierte Beschäftigte den Beruf aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig aufgeben oder ganz aus dem Arbeitsleben ausscheiden.
Entgegen der weit verbreiteten Meinung, dass Unfälle der Hauptauslöser für eine Berufsunfähigkeit sind, sind es tatsächlich in über 90 % der Fälle Krankheiten. Besonders Gemüts- und Nervenerkrankungen spielen in unserer schnelllebigen Zeit eine immer größere Rolle.
✓ Sichern Sie sich daher frühzeitig mit einer entsprechenden privaten Berufsunfähigkeitsversicherung ab und machen sich unabhängig von staatlichen Leistungen! Wir beraten Sie dazu gern unverbindlich!
2. Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung bei Altersrente
Das staatliche Rentensystem basiert auf dem Generationenvertrag. Der sieht vor, dass die Erwerbstätigen mit ihren Einzahlungen in die Rentenversicherung die Leistungen der heutigen Rentnergeneration finanzieren. Das Problem: Dieses Prinzip ist schon lange nicht mehr im Gleichgewicht.
Das führt unter anderem dazu, dass Sie nach Ihrem Erwerbsleben eine wesentlich geringe Altersrente erhalten, als wie Ihr letztes durchschnittliche Arbeitseinkommen war. Wollen Sie zudem noch eher in Rente gehen als wie mit 67 Jahren, dann müssen Sie zusätzlich noch weitere Abzüge ein Kauf nehmen. Bei Rentenbeginn mit 63 Jahren müssen Sie mit einem Abzug von bis zu 14,4 % rechnen.
Zudem muss Ihre gesetzliche Rente auch noch versteuert werden, was zu weiteren Abzügen führt. Ebenso müssen Sie von Ihrer gesetzlichen Rente Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung (z.B. KVdR) abführen, was dann wiederum zu weiteren Abzügen führt.
→ In der Regel führt das in Summe dazu, dass Ihre gesetzliche Nettorente aus der Gesetzlichen Rentenversicherung nur ca. 50-60% von Ihrem regelmäßigen letzten Nettoeinkommen entspricht! Das heißt Sie müssen also mit bis zu 50% Netto-Versorgungslücke im Alter rechnen!
✓ Daher ist eine zusätzliche Private Altersvorsorge nahezu unverzichtbar, um Ihre Versorgungslücke im Alter zumindest teilweise zu schließen! Wir beraten Sie dazu gern unverbindlich!
✓ Musterberechnung Nettoaltersente:
Hier finden Sie als Download eine entsprechende Musterberechnung.
✓ TIPP: Auf Wunsch erstellen wir Ihnen gerne eine persönliche Analyse zur Ihren persönlichen Versorgungssituation im Alter. Sprechen Sie uns einfach an!
Für weiterführende Fragen, ein unverbindliches Angebot oder ein persönliches Beratungsgespräch kontaktieren Sie uns bitte. Wir von der AXA Hauptvertretung Rocco Hebert in Freiberg melden uns umgehend bei Ihnen.
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