Absicherung für Mitarbeitende und beauftragte Personen
Die Betriebshaftpflichtversicherung der AXA Versicherung Jörg Schuster in Mettlach schützt nicht nur den Unternehmensinhaber, sondern bezieht auch Personen ein, die im Auftrag des Betriebs handeln. Dazu gehören angestellte Mitarbeitende, Aushilfen, Auszubildende oder mitversicherte Hilfskräfte, sofern sie im Rahmen ihrer betrieblichen Tätigkeit einen Schaden verursachen.
Gerade bei arbeitsteiligen Abläufen ist dieser Schutz wichtig. Viele Schäden entstehen nicht durch die Geschäftsleitung selbst, sondern während der täglichen Arbeit im Team: beim Ausliefern von Waren, bei Montagearbeiten, im Kundenkontakt, bei Reinigungsarbeiten oder bei der Bedienung von Geräten.
Die Betriebshaftpflichtversicherung sorgt dafür, dass der Versicherungsschutz auch dann greift, wenn der Schaden durch eine mitversicherte Person im Betrieb verursacht wurde.