In diesen Fällen leistet die D&O-Versicherung Beistand
Die D&O-Versicherung der AXA Versicherung Stefan Fiebig e.K. in Berlin greift immer dann, wenn Versicherte aufgrund von Fehlentscheidungen oder Pflichtverletzungen haften müssen. Das gilt für Geschäftsführer ebenso wie für Vorstände und Aufsichtsräte.
Eine Haftungspflicht entsteht beispielsweise bei fehlerhaften Investitionsentscheidungen. Nimmt ein Geschäftsführer Investitionen vor, ohne eine Marktanalyse oder Risikobewertung anzufertigen, verstößt er gegen die Sorgfaltspflicht. In einem solchen Fall übernimmt die Versicherung die Kosten, wenn das Unternehmen Schadenersatz fordert.
Manager und Führungskräfte haben zudem eine Unternehmensaufsichtspflicht. Agiert ein Mitarbeiter beispielsweise rechtswidrig, kann der zuständigen Führungskraft ein Organisationsverschulden vorgeworfen werden, weil sie nicht genügend kontrolliert hat.
Außerdem kann es zu Bußgeldern kommen, wenn Führungskräfte beispielsweise gegen Datenschutzregeln wie die DSGVO verstoßen oder ihrer Informations- und Aufklärungspflicht nicht nachkommen. Auch in solchen Fällen ist eine D&O eine große Hilfe.