Beihilfekonforme Krankenversicherung – einfach eine gute Idee

Falls Sie als Beamter gesundheitsbedingt oder aus anderen Gründen für eine bestimmte Dauer Ihre Tätigkeit nicht verrichten können, erhalten Sie von Ihrem Dienstherrn eine Beihilfe. Die übrigen Krankheitskosten müssen Sie über eine PKV abdecken. Dafür empfiehlt Ihnen die AXA Generalvertretung Stefan Fiebig in Berlin eine beihilfekonforme Krankenversicherung, um diese Versorgungslücke zu schließen. Es ist empfehlenswert die PKV bereits zu Ihrem Dienstbeginn abzuschließen. Die Beihilfe Ihres Dienstherrn richtet sich nach Ihrem Dienstalter und dem Status der Anstellung. In Zusammenarbeit mit der Deutschen Beamtenversicherung (DBV) bieten wir Ihnen eine Absicherung als Beamter und Beschäftigter im öffentlichen Dienst an. Darüber sind unsere Tarife absolut fair, so dass Sie rundum gut versichert sind.

Die Regeln anderer Länder und Kommunen

Der Anwärtergrundbetrag betrifft die Besoldungsgruppe von A9 bis A1 und ist maßgebend für die Leistungen der Krankheitskosten durch die Krankenversicherung. Höhere Dienste richten sich nach der Besoldungsgruppe zwischen A13 und A15. Bei Beamten der jeweiligen Kommune oder des Landes muss die entsprechende, gesetzliche, beamtenrechtliche Fassung der Bestimmungen beachtet werden. Dabei können sich die gesetzlichen Anwärterbezüge stark unterscheiden. Unter Umständen kann wegen Ihren Angehörigen ein Familienzuschlag in Höhe von bis zu 130 Euro gewährt werden. Für unterhaltspflichtige Kinder sind Zuschläge von ungefähr 11 Euro möglich. Um die Restkosten zu decken, bieten wir Ihnen die beihilfekonforme Krankenversicherung.

Was Beamte oder Beamtenanwärter über Ihren Versicherungsschutz wissen sollten

Die Versorgung für Beamte der Länder und Kommunen ist einheitlich nach dem Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG) geregelt. Diese gesetzliche Grundlage gilt ebenso für Richter wie auch gemäß den Regelungen des Soldatenversorgungsgesetzes (SVG). Je nach Amt wird eine sehr unterschiedliche Beihilfe gezahlt. Das Gehalt im öffentlichen Dienst ist abhängig von dem Status des Berufseinsteigers. Auszubildende erhalten nur eine Ausbildungsvergütung. Beamte hingegen beziehen eine gesetzlich geregelte Besoldung mit eigenständigen Regelungskompetenzen.

Was ist eine beihilfekonforme Krankenversicherung?

Der Anspruch auf Beihilfe durch den Dienstherrn ist in den Ländern unterschiedlich geregelt. Aus diesem Grund lohnt sich eine optimale Krankenversicherung immer. Beispielsweise werden Beamten die Kosten in Krankheits-, Pflege-, Geburts- und Todesfällen oder sogar bei einigen Schutzimpfungen nur nach den Prozentsätzen der Bemessungssätze erstattet. Außerdem orientiert sie sich an den jeweiligen Beihilfevorschriften und dem Familienstand. Eine beihilfekonforme Krankenversicherung versichert Sie optimal, so dass Ihnen die gesetzlichen Regelungen egal sein können.

Wir versichern Sie umfassend

Wir von der AXA Generalvertretung Stefan Fiebig in Berlin betreiben unsere Agentur seit 01.01.1984 und können auf großartige Erfolge verweisen. In Kooperation mit der DBV bieten wir unter anderem faire Tarife und optimale Lösungen für Mitarbeiter des Öffentlichen Dienstes. Zählen Sie auch bald zu unseren 7.000 zufriedenen Kunden und vereinbaren Sie einen unverbindlichen Termin mit uns. Wir beraten Sie unverbindlich und umfassend zum Thema beihilfekonforme Krankenversicherung.

AXA Generalvertretung Stefan Fiebig e.K.
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