Praxisausfallversicherung/ Vertreterkostenversicherung
Als Freiberufler haben Sie ein besonderes Risiko. Der Erfolg Ihres Unternehmens beruht auf Ihrer Arbeitskraft. Es sind Ihre Kompetenz und Ihre Erfahrung, auf die nicht verzichtet werden kann. Fallen Sie zum Beispiel durch Krankheit oder Unfall aus, kann kein Umsatz erwirtschaftet werden, die Kosten laufen jedoch weiter.
Mit einer Krankentagegeldversicherung allein können Sie die Kosten für Büro, Kanzlei oder Praxis kaum bezahlen, denn die versichert nur 80% des Gewinns oder das Nettoeinkommen.
Die Lösung: Die Praxisausfallversicherung
Die Praxisausfallversicherung leistet bei Krankheit oder Unfall des Freiberuflers/Keyman. Bei Krankheit erfolgt eine Leistung als Tagessatz je Werktag ohne Samstage. Dieser Satz errechnet sich aus der Versicherungssumme geteilt durch 250 Werktage.
Die Grundlage zur Ermittlung der Versicherungssumme bilden die fixen Kosten wie Gehälter, Miete, Zinsen, Leasingraten und betriebliche Versicherungsprämien.
Highlights
- Variable Gestaltung der Versicherung nach Ihren individuellen Bedürfnissen
- Beitragsreduzierung durch Vereinbarung von Selbstbehalten möglich
- Wahl der Karenzzeit (Zeitraum zwischen Schadeneintritt und Beginn der Versicherungsleistung)
- Schadenfreiheitsrabatt ab dem 3. schadenfreien Jahr
- auch als Vertreterkosten-Versicherung abschließbar
Umfassender Schutz für viele Berufsgruppen
Unsere Praxis-Ausfallversicherung bietet vor allem für die Risiken folgender Berufsgruppen die idealen Rahmenbedingungen:
- Niedergelassene Ärzte und Zahnärzte
- Psychologen und Psychotherapeuten
- Heilpraktiker
- Rechtsanwälte und Notare
- Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
- Unternehmensberater
- Sachverständige und Gutachter
- Ingenieure
- Architekten
- Apotheker
- sowie vergleichbare Freiberufler oder selbstständig Tätige
Beispiel: Grobe Kostenstruktur einer Arztpraxis (Freiberufler)